"Für das Sondereigentum und gemeinschaftliche Eigentum als Ganzes sind folgende Versicherungen abzuschließen: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht und eine gebündelte Wohngebäudeversicherung..."
Oftmals werden nachträglich Dinge erricht wie ein Gartenhaus auf Sondernutzungsrecht oder in der Eigentümergemeinschaft befinden sich laut Teilungserklärung bzw. Aufteilungsplan Garagen etc.
Bei der Überprüfung im Falle eines Verwalterwechsels prüft dieser die ausreichende Deckung der Versicherungen (sofern überhaupt vorhanden).
In manchen (nachträglichen Dingen wie bauliche Veränderungen usw.) können oder müssen die Mehrkosten der Prämie auf den betroffenen Eigentümer verteilt werden.
FRAGE:
Ein Gartenhaus, Garage, evtl. ein Außenkamin, eine SAT-Schüssel etc. wird nachträglich durch ordnungsgemäßen Beschluss errichtet (steht auch nicht in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan) - sind hier eventuelle Prämienmehrkosten aus Gartenhaus, Garage etc. auf die einzelnen betroffenen Eigentümer zu verteilen oder wird die gesamte Prämie auf alle Eigentümer nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel verteilt? Und wie wäre es wenn speziell bei einer Garage / mehrere Garagen diese bereits im Aufteilungsplan oder der TE/GO vereinbart wäre, wenn eine Gemeinschaft mit 8 Wohnungen aber nur 4 Garagen hat?
Antwort geschrieben am 28.01.2012 09:23:08
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Die von Ihnen erwähnten Versicherungsprämien zählen grundsätzlich so oder so zu den Gemeinschaftskosten und müssen daher grundsätzlich von allen Wohnungseigentümern gemeinsam getragen werden. Die Verteilung dieser Prämien oder auch der ggf. entstehenden Prämienmehrkosten erfolgt also auf Grundlage der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer nach dem zugrunde liegenden bzw. jeweils vereinbartem Verteilerschlüssel. Eine abweichende Kostenverteilung, z.B. Umlage nur auf einzelne Sondereigentümer, kann aber und müsste durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch ein schönes Wochenende und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.01.2012 17:01:17
Zum Verständnis:
das heißt also, dass der Verwalter grundsätzlich ALLES was im Sine der baubestandlichen Beschaffenheit im Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft steht (Gebäude, Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuschen als auch ggf. nicht beschlossene bauliche Veränderungen in Form von Zusatzgegenständen wie SAT-Schüssel o.ä.) sind grundsätzlich vom WEG-Verwalter zu versichern und auf ALLE Eigentümer in der Abrechnung nach vereinbarten Schlüssel zu verteilen.
Sofern aber über "bauliche Veränderungen" im Einzelfall für einen einzelnen Eigentümer etwas entschieden wird, was ggf. die Versicherungsprämie teurer werden lässt, so kann in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Prämie auf den einzelnen mit Mehrheit beschlossen werden? Bspw. bei Erlaubnis zur Anbringung eines Kamins an der Außenwand, wonach hier evtl. die Prämie aufgrund des gestiegenen Brandrisikos teurer werden könnte / kann.
IST DAS SO KORREKT?
Nachfrage:
Sofern eine nicht versicherte Maßnahme (bspw. Garage o.ä.) bei Deckungsüberprüfung und NAchanmeldung teuerer werden würde, müssten diese Kosten ebenfalls auf ALLE und nicht den einzelnen Betroffenen verteilt werden?
Ich wünsche an dieser Stelle meinem Lieblingsanwalt hier ein schönes Restwochenende!!!
Zum Verständnis:
das heißt also, dass der Verwalter grundsätzlich ALLES was im Sine der baubestandlichen Beschaffenheit im Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft steht (Gebäude, Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuschen als auch ggf. nicht beschlossene bauliche Veränderungen in Form von Zusatzgegenständen wie SAT-Schüssel o.ä.) sind grundsätzlich vom WEG-Verwalter zu versichern und auf ALLE Eigentümer in der Abrechnung nach vereinbarten Schlüssel zu verteilen.
Sofern aber über "bauliche Veränderungen" im Einzelfall für einen einzelnen Eigentümer etwas entschieden wird, was ggf. die Versicherungsprämie teurer werden lässt, so kann in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Prämie auf den einzelnen mit Mehrheit beschlossen werden? Bspw. bei Erlaubnis zur Anbringung eines Kamins an der Außenwand, wonach hier evtl. die Prämie aufgrund des gestiegenen Brandrisikos teurer werden könnte / kann.
IST DAS SO KORREKT?
Nachfrage:
Sofern eine nicht versicherte Maßnahme (bspw. Garage o.ä.) bei Deckungsüberprüfung und NAchanmeldung teuerer werden würde, müssten diese Kosten ebenfalls auf ALLE und nicht den einzelnen Betroffenen verteilt werden?
Ich wünsche an dieser Stelle meinem Lieblingsanwalt hier ein schönes Restwochenende!!!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.01.2012 17:10:45
ja, das haben Sie richtig verstanden. Auch bei einer Erhöhung der Kosten der von Ihnen erwähnten Versicherungen würde diese Verteilung greifen, sofern nicht anderweitig darüber mehrheitlich beschlossen wird.
ja, das haben Sie richtig verstanden. Auch bei einer Erhöhung der Kosten der von Ihnen erwähnten Versicherungen würde diese Verteilung greifen, sofern nicht anderweitig darüber mehrheitlich beschlossen wird.
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