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Frage geschrieben am 27.01.2012 14:52:02

WEG Recht

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 51,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 338
in der letzten weg versammlung vom 12.1.2012 wurde folgender beschluss gefasst
"die weg beschließt eine kompetenzerweiterung der verwaltungsbeiräte und des verwalters. bei über-
einstimmigkeit aller verwaltungsberäte derzeit 3
und der verwalter dzt.vertreten durch herrn dürfen entscheidungen bis zu einem geldwert von 100.000 € ohne zusätzliche weg versammlung beschlossen werden die eigentümer werden über die sachverhalte schriftlich informiert".6520,13/10.000 MEAT
Ist dieser Beschluss gültig, da er den Eigentümer
jegliches mitspracherecht nimmt.
dürfen vorallem reparatur- und sanierungsarbeiten
hiermit durchgeführt werden, ohne dass vorher die weg einen entsprechenden beschluss fallt.
die 4 vorgenannten könnten jeden tag eine eine solche entscheidung treffen übeertrieben ausgedrückt.


Antwort geschrieben am 27.01.2012 16:02:54
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Grundsätzlich können Befugnisse und Kompetenzen des Verwaltungsbeirats nicht durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erweitert oder eingeschränkt werden.

Es würde sich nämlich dabei um eine Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben handeln, wozu der Eigentümerversammlung schlicht die Beschlusskompetenz fehlt.

So darf z.B. dem Verwaltungsbeirat nicht die Kompetenz zu übertragen, über die von einem Verwalter vorgeschlagenen Maßnahmen zur Instandhaltung oder Instandsetzung zu entscheiden (OLG Düsseldorf ZMR 2001, 304).

Der von Ihnen genannte Beschluss der Eigentümerversammlung dürfte daher nichtig sein.

Allerdings wäre eine derartige Übertragung der Befugnisse durch eine Vereinbarung zwischen allen Miteigentümern durchaus möglich. Auf diesem Weg könnten die Eigentümer durchaus auf Ihr Mitspracherecht verzichten.

Allerdings genügt wie gesagt ein – wenn auch einstimmiger – Beschluss der Eigentümerversammlung hierfür nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

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Marcus Bade
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