WEG Recht Anbau eines Balkons
| 29.08.2011 22:32 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Anwalt,
ich erwünsche mir hier ausdrücklich die Antwort eines Anwalts der sich in diesem Rechtsgebiet gut auskennt.
Diese Anfrage dient lediglich dazu, einen ersten rechtlichen Eindruck zu gewinnen, bevor mir durch die Beauftragung eines Fachanwalts höhere Kosten entstehen. Falls die Rechtslage nicht eindeutig ist, bitte ich um eine kurze Darstellung beider Seiten. Folgender Sachverhalt:
Ich habe in einem Mehrfamilienhaus (10 Eigentümer incl. mir) eine Eigentumswohnung im 1.OG gekauft. Die im zweiten OG über meiner Wohnung liegende Wohnung verfügt über einen nachträglich (vor ca. 5 Jahren) angebauten Balkon. Vor einem meiner Fenster läuft dafür die Aufständerung in die ich problemlos einen eigenen Balkon integrieren könnte. Der Besitzer der Wohnung mit dem vorhandenen Balkon wäre gegen eine Kostenbeteiligung für die Aufständerung damit einverstanden. Ich habe die 9 Eigentümer mit der Bitte um Genehmigung für den Anbau meines Balkons angeschrieben, incl. einer Erklärung was ich anbauen möchte und das der WEG dafür natürlich keine Kosten entstehen. Von 8 Eigentümern habe ich eine unterschriebene Zustimmungserklärung erhalten. Eigentümer 9 der im 3.OG wohnt und von dem Balkon nicht betroffen wäre (keine Verschattung) reagiert auf meine Anfrage (zusätzlich per Einschreiben & email) überhaupt nicht.
Hätte ich nach dem neuen WEG Recht die Möglichkeit, den Balkon (Modernisierungsmaßnahme ?) auch ohne Zustimmung dieses einen Eigentümers anzubauen, oder muss er auch zustimmen?
Ich bitte um eine kurze rechtliche Beurteilung.









