Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema Heizung.
Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnung in einer Hausgemeinschaft mit 4 Parteien. Nun steht seit neustem eine zweite Mülltonne (je 240l) auf unserem Hof. Eine Nachfrage bei der Hausverwaltung ergab, das unsere Kassenprüferin eine neue Tonne geordert hat, da sich zwei Parteien jetzt diese Tonne teilen wollen. Nun bleibt für meine Nachbarin und mich die große Tone alleine und das ohne Absprache? Das sind ja viel zu hohe Kosten. Wie ist da vorzugehen?
Unsere Hausverwaltung hat im Winter auch noch 2x versäumt Öl einzukaufen, so daß unsere Heizung 2x ausfiel (bei minus 4°C). Wer trägt die Kosten der Handwerker, die kamen um nach der Heizung zu schauen und wie ist das in Zukunft zu vermeiden und muß die Hausverwaltung auch mal Konsequenzen tragen?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 04.04.2011 11:23:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 WEG normiert. Die Anschaffung einer weiteren Mülltonne kann als Notmaßnahme gem. Abs. 1 Nr. 3 gedeckt sein, wenn zuvor der Müll nicht ausreichend entsorgt werden konnte und deshalb Schaden am Gemeinschaftseigentum drohte. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hätte über die Anschaffung der Mülltonne ein Beschluss gefasst werden müssen.
Der Verwalter ist verpflichtet, seine Verwalterpflichten aus dem Bestellungsverhältnis und aus dem Verwaltervertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Wenn er seine Pflichten schuldhaft verletzt, haftet er auf Schadensersatz.
Es muss vorliegend aufgeklärt werden, aus welchen Gründen das Heizöl nicht rechtzeitig bestellt wurde und ob eine rechtzeitige Bestellung bei sorgfältiger Verwaltung möglich gewesen wäre.
Die Kosten der Handwerker sind hier zunächst durch die Eigentümergemeinschaft als Auftraggeber der Handwerker zu bezahlen. Wenn eine Pflichtverletzung des Verwalters vorlag, können dann aber die Eigentümer darüber entscheidend, ob der Verwalter haftbar gemacht wird. Als einzelne Eigentümerin können Sie diesen Gemeinschaftsanspruch nicht gegenüber dem Verwalter geltend machen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.04.2011 15:36:05
Prima, vielen Dank schon mal.
Wie ist jetzt also vorzugehen, wenn das mit der Mülltonne nicht in Ordnung war? Was genau mache ich jetzt und was teile ich der Hausverwaltung mit?
Ist es z.B. möglich mich mit der anderen Eigentümerin/deren Mieterin über eine kleine Mülltonne zu einigen und brauchen wir die Mehrkosten erst dann zu zahlen, wenn diese ausgeliefert und die alte 240 entsorgt wird?
Danke im Voraus
Prima, vielen Dank schon mal.
Wie ist jetzt also vorzugehen, wenn das mit der Mülltonne nicht in Ordnung war? Was genau mache ich jetzt und was teile ich der Hausverwaltung mit?
Ist es z.B. möglich mich mit der anderen Eigentümerin/deren Mieterin über eine kleine Mülltonne zu einigen und brauchen wir die Mehrkosten erst dann zu zahlen, wenn diese ausgeliefert und die alte 240 entsorgt wird?
Danke im Voraus
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.04.2011 11:53:52
Teilen Sie der Verwaltung mit, dass Sie mit der neuen Mülltonne ohne Beschluss der Eigentümer nicht einverstanden sind. Fordern Sie die Verwaltung auf, die Mülltonne solange abzubestellen, solange die Gemeinschaft nicht über die neue Mülltonne beschlossen hat.
Eine anderweitige Einigung mit allen Eigentümern ist möglich; eine Einigung mit den Mietern ist rechtlich nicht ausreichend, da die Mieter nicht zur Gemeinschaft der Eigentümer gehören.
Zu zahlen ist weiterhin das Hausgeld gem. Wirtschaftsplan. Die Zusatzkosten für die nicht rechtmäßig angeschaffte Tonne sind erst bei der nächsten Abrechnung zu thematisieren.
Mit freundlichem Gruß
Teilen Sie der Verwaltung mit, dass Sie mit der neuen Mülltonne ohne Beschluss der Eigentümer nicht einverstanden sind. Fordern Sie die Verwaltung auf, die Mülltonne solange abzubestellen, solange die Gemeinschaft nicht über die neue Mülltonne beschlossen hat.
Eine anderweitige Einigung mit allen Eigentümern ist möglich; eine Einigung mit den Mietern ist rechtlich nicht ausreichend, da die Mieter nicht zur Gemeinschaft der Eigentümer gehören.
Zu zahlen ist weiterhin das Hausgeld gem. Wirtschaftsplan. Die Zusatzkosten für die nicht rechtmäßig angeschaffte Tonne sind erst bei der nächsten Abrechnung zu thematisieren.
Mit freundlichem Gruß
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