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WEG - Gashausschau bei Gasetagenheizung


| 06.08.2012 18:10 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

In Wohnungseigentümergemeinschaften findet man häufig sogenante Gastetagenheizung vor.

Demzufolge sind die Gasuhren der jeweiligen Etagenheizungen der Stadtwerke im Gemeinschaftskeller. Von dort aus gehen jeweils die Gasrohre in die einzelnen Wohnungen.

Zunächst sind diese Gasrohre hinter dem Stadtwerke-Zähler freiliegend bis sie in der Decke bzw. im Mauerwek verschwinden.

FRAGE:
Was sind diese einzelnen Gas-Rohre hinter dem Stadtwerke-Zähler im Gemeinschaftskeller(die nur jeweils eine bestimmte Wohnung versorgen) -> Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Sofern eine Gas-Hausschau zu diesen Rohren über den Schornsteinfeger veranlasst werden sollen - sofern es Gemeinschaftseigentum sein sollte, bedarf es hierzu eines Beschlusses?
06.08.2012 | 18:36

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Leitungen, die lediglich die im Sondereigentum stehenden Räume versorgen, d. h. die Leitungen von der Abzweigung von der gemeinschaftlichen Hauptleitung an, gehören nach h.M. grundsätzlich zum Sondereigentum.

Die im Keller befindlichen Gasrohre dienen aber allen Eigentümern, sind somit Gemeinschaftseigentum.

Die Vereinbarung einer Gashausschau gehört als Instandhaltungsmaßnahme zum Aufgabenbereich des Hausverwalters. Er kann aber nur auf der Grundlage eines Beschlusses handeln, so dass dieser eingeholt werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Nachfrage vom Fragesteller 06.08.2012 | 18:53

Guten Tag Herr RA Schwartmann,

leider macht die Nachfragemöglichkeit kaum Sinn, da Sie nicht auf meine Frage eingegangen sind. Sie schreiben genau das, was ich NICHT geschildert habe. Daher noch mal:

Es gibt in einem 16-Parteien-Haus Gasetagenheizung. Im Gemeinschaftskeller befinden sich die Gasuhren, und zwar 16 Stück von wo aus von JEDER einzelnen Uhr ein Rohr in der Decke verschwindet. Also insgesamt 16 Rohre!

Was sind nur die 16 Rohre im Gemeinschaftskeller anfangend zu verlaufen hinter der Gasuhr bis ins Mauerwerk?

Hier meine eigentliche Nachfrage:
Sofern der Verwalter im Verwaltervertrag einen Betrag (bspw. 1000 € im Jahr ohne Beschluss für die Instandhaltung und Reparaturen "frei" hat zu vergeben, fällt dann auch die Beauftragung einer jährlich wiederkehrenden Gashausschau hierrunter (oder sollte man sicherhaltshalber hierzu einen Beschluss fassen)?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.08.2012 | 20:29

Diese Rohre stehen, wie ich bereits schrieb, im Sondereigentum.
Eines WEG-Beschlusses bedarf es nach Ihrer Schilderung nicht, sofern die Gashausschau zur Instandhaltung notwendig ist.

Bewertung des Fragestellers 2012-08-07 | 16:10


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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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