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Frage geschrieben am 13.07.2010 13:11:55

Wärmedämmung - Überbau auf Nachbargrundstück

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2265
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

unser Haus steht mit einer Seite auf der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbar. Wir wollen eine ca. 20cm dicke Wärmeisolierung auf diese Wand aufbringen. Unser Nachbar hat nichts dagegen. Sollen wir eine Überbaurente, einen Abkauf oder eine Abschlagszahlung mit dem Nachbarn vereinbaren, um den Überbau des Nachbargrundstück rechtlich abzusichern? Welche Möglichkeit zieht welche Kosten (Grundbuch, Vermessung etc.) hinterher und geht das alles bei einem Anwalt zu regeln oder muß ich einen Notar beauftragen?

Als Antwort benötige ich keine detailliert Angaben, ich möchte nur wissen welche Schritte ich einleiten sollte.

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 13.07.2010 15:15:46
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Für die Anlegung der Dämmung ist in jedem Fall die Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Die rechtliche Absicherung kann dadurch erfolgen, dass mit dem Nachbarn für den Überbau eine Überbaurente vereinbart wird, die bei der überbauten Fläche nicht maßgeblich hoch sein wird. Allerdings handelt es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung, so dass im Falle des Eigentumswechsel es Probleme mit einem vermeintlich neuen Eigentümer geben könnte.

Der neue Eigentümer muss den Überbau dulden und kann diesem nicht widersprechen. Jedoch hat er einen Anspruch auf eine Überbaurente (BGH, NJW 1983, 1112,1113). Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der jetzige Eigentümer auch im Falle einer Veräußerung für den künftigen Erwerber auf eine Zahlung einer Überbaurente verzichten. Dies ist jedoch im Grundbuch einzutragen, (BayObLG NJW-RR 1998, 1389 und Staudinger BGB, 2002, § 914, Rz.4 m.w.Nw.). Entsprechende Eintragung sind vor dem Notar zu beurkunden, so dass hier Kosten für den Notar und das Grundbuchamt anfallen.

2. Eine weitere und günstigere Möglichkeit ist die Eintragung einer Baulast im Baulastenverzeichnis. Die entsprechende Gebühr für die Eintragung der Baulast ist bei dem zuständigen Bauamt zu erfragen. Die Mindestgebühr beträgt in der Regel EUR 50,-.

3. Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung der überbauten Fläche. Da hier eine Aufteilung der Flurstücke und damit eine Vermessung erforderlich, halte ich dies für nicht praktikabel, da die Kosten der Vermessung nicht im Verhältnis zur überbauten Fläche stehen.

Im Ergebnis sollten Sie zwischen Möglichkeit 1 oder 2 wählen und sich mit dem Nachbarn abstimmen. Die Variante 2 wird voraussichtlich die günstigste Lösung sein, da Sie hier keinen Notar benötigen und auch eine Eintragung im Grundbuch entbehrlich ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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Wärmedämmung - Überbau auf Nachbargrundstück | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-15
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