Vorzeitige Kündigung eines Immobiliendarlehns
| 25.07.2012 18:11
| Preis:
55,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Ich habe letztes Jahr eine Immobilie gekauft und für diese Immobilie einen Darlehnvertrag mit einer Zinsbindung abgeschlossen.
Die Übergabe der Immobilie findet allerdings erst in den kommenden Monaten statt.
Erst ab der Übergabe beginnt die Tilgung des Darlehns
Besteht für mich noch eine realistische Möglichkeit (Ohne große Kosten, Und ich möchte diese Immobilie nicht wieder verkaufen müssen.) aus dem bestehenden Darlehnvertrag auszusteigen.
Der Hintergrund aktuell kann man einen Darlehn zu noch günstigeren Konditionen abschließen.
25.07.2012 | 19:45
Antwort
von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist, DEUG mention droit (Frankreich) Dominik Bildt
30 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Da Sie keine gegenteilige Angaben gemacht haben, ist davon auszugehen, dass der von Ihnen geschlossene Darlehensvertrag zunächst wirksam ist. Ein gesetzliches Kündigungsrecht nach
§ 489 BGB steht Ihnen nicht zu. Insofern sind Sie an dem geschlossenen Vertrag mit der Bank gebunden.
Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach
§ 490 BGB dürfte Ihnen nicht zustehen: Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung). Die Rechtssprechung hat die Möglichkeit einen besonders günstigen Kredit zu erhalten jedoch nicht als berechtigtes Interesse anerkannt.
Wenn Sie also den Immobilienkredit durch eine andere Bank ablösen möchten, sind Sie an die Bedingungen gebunden, die Ihre Bank für eine vorzeitige Ablösung stellen wird. Das bedeutet, dass Sie auf Sie eventuell eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zukommen wird. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, können Sie erst nach einem Gespräch zur Möglichkeit einer Auflösung des bestehenden Vertrages beurteilen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Bildt
Rechtsanwalt