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Vorzeitige Kündigung Pachtvertrag


01.02.2007 09:16 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke




Hab einen Pachtvertrag der besagt früheste Kündigung am 31.08.2008,jetzt kündigt uns der Verpächter zum 31.07 2007 weil wir nach 5 Monaten den MindestBierumsatz aufs Jahr hochgerechnet noch nicht erreicht haben darf er das
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Vorzeitige Pachtvertrag
01.02.2007 | 11:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Wundke
105 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

grundsätzlich kommt eine ordentliche Kündigung in dem von Ihnen geschilderten Vertragsverhältnis nicht in Betracht.

Möglich wäre jedoch eine außerordentliche Kündigung bei vorliegen eines wichtigen Grundes.

Um zu prüfen, ob Ihr Verpächter zur vorzeitigen Kündigung berechtigt ist, muß ich in jedem Fall in die Vertragsunterlagen einsehen. Bitte lassen Sie mir diese per Fax oder Email zukommen. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile.

Es verbleibt selbstverständlich trotzdem bei dem von Ihnen gewählten Einsatz.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt


_________________________
Rechtsanwalt Michael Wundke:

Büro Senftenberg:
Elsterstr. 4
01968 Senftenberg
Telefon: 03573-2557

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Telefon: 035753-5914

Email: service@rechtsanwalt-wundke.de
Web: http://rechtsanwalt-wundke.de

Ergänzung vom Anwalt 01.02.2007 | 15:36

Die von mir angeforderten Unterlagen sind eingegangen. Danach stellt sich nunmehr die Rechtslage wie folgt dar: In dem von Ihnen unterzeichneten Vertrag hat sich der Verpächter ausdrücklich für konkret benannte Fälle ein fristloses Kündigungsrecht bzw. ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorbehalten. Ich sehe keinen Grund der Unwirksamkeit dieser Klauseln. Sollte der Getränkeumsatz tatsächlich in der von dem Verpächter in seinem Kündigungsschreiben angegebenen Höhe liegen, kann er sich durchaus auf Punkt 5.4 des Pachtvertrages berufen und das pachtverhältnis kündigen. Weiterer Kündigungsgründe bedarf es dann gar nicht mehr. Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsbeistand hinzu. Sie werden hier ohne weitere rechtliche hilfe u.U. erhebliche finanzielle Nachteile erleiden. Mit freundlichem Gruß Wundke Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Wundke
Senftenberg

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