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Vorzeitige Kreditablösung


29.06.2012 16:39 |
Preis: 51,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle




Ich möchte einen Kredit vorzeitig ablösen. Laut Kreditvertrags-Bedingungen ist dies auch möglich. Als ich jedoch um die Mitteilung der Höhe der Ablösesumme bat, enthielt diese noch die komplette Verzinsung bis zum Ende der Kreditlaufzeit. Ist dies seitens der Banken berechtigt?
29.06.2012 | 20:43

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
940 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


eine Komplettverzinsung bis zum Vertragende ist so sicherlich weder berechtigt, noch zulässig.


Wenn Sie Ihr laufendes Darlehen vorzeitig ablösen möchten, verlangen Banken meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die aber veretraglich vereinbart worden sein muss.

Diese Entschädigung kann aber niemals die Komplettzinssatz ausmachen. Der Zinssatz des bestehenden Darlehens beinhaltet zwar eine jährliche Gewinnmarge für den Kreditgeber, kann aber nicht den Komplettzins beeinhalten.


Daher sollten Sie unbedingt den Vertrag und die Abrechnung der Bank individuell weitergehend prüfen lassen und dann ggfs. dagegen vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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