Vorzeitige Kreditablösung
29.06.2012 16:39
| Preis:
51,00 € |
Kredite
Beantwortet von
Ich möchte einen Kredit vorzeitig ablösen. Laut Kreditvertrags-Bedingungen ist dies auch möglich. Als ich jedoch um die Mitteilung der Höhe der Ablösesumme bat, enthielt diese noch die komplette Verzinsung bis zum Ende der Kreditlaufzeit. Ist dies seitens der Banken berechtigt?
29.06.2012 | 20:43
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Komplettverzinsung bis zum Vertragende ist so sicherlich weder berechtigt, noch zulässig.
Wenn Sie Ihr laufendes Darlehen vorzeitig ablösen möchten, verlangen Banken meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die aber veretraglich vereinbart worden sein muss.
Diese Entschädigung kann aber niemals die Komplettzinssatz ausmachen. Der Zinssatz des bestehenden Darlehens beinhaltet zwar eine jährliche Gewinnmarge für den Kreditgeber, kann aber nicht den Komplettzins beeinhalten.
Daher sollten Sie unbedingt den Vertrag und die Abrechnung der Bank individuell weitergehend prüfen lassen und dann ggfs. dagegen vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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