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Frage geschrieben am 09.01.2011 11:10:21

Vorzeitig abgebrochene Ebay Auktion

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1437
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Hallo,

ich habe auf eine hochwertige Uhr bei eBay geboten. Gestern Abend war ich bei ca. 2700 Euro der Höchstbietende und die Auktion lief noch ca. 30 std., der Verkäufer hat die Auktion jedoch gestern mit mir als Höchstbieter abgebrochen.

Generell ist , soweit ich informiert bin, jetzt ein Wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihm und mir zustande gekommen und zwar zu meinem Höchstgebot von ca. 2700 Euro.
Der VK hat jedoch am 06.01.11, also vor meiner Gebotsabgabe hinzugefügt das er die Uhr noch anderweitig angeboten hat und sich vorbehält die Auktion vorzeitig abzubrechen.

Ist diese Klausel jetzt wirksam oder ist der Kaufvertrag zustande gekommen?

Wie sind die aussichten hier rechtliche schritte einzuleiten und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Uhr hat einen etwaigen Marktwert von 4500-5500 Euro.

MfG



Antwort geschrieben am 09.01.2011 11:22:51
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Vorbehalt ist nach den Richtlinien dieser Plattform unbeachtlich.

Die sollten daher auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Sollte Vorkasse - vermutlich - vereinbart wein, müssten Sie die Kontakt- und Bankdaten forden. Aber dann müssten Sie auch in Vorkasse treten und die Lieferung der Uhr fordern.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssten Sie für die ersten Instanz mit einem Kostenrisiko von rund 1.500 Euro (bei einem Streitwert von 2.700 Euro) rechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.01.2011 11:57:15

Wie stehen denn die Chancen ein etwaiges Gerichtsverfahren zu gewinnen? Ggf. lässt es der VK ja garnicht soweit kommen und lässt sich durch ein Anschreiben eines Anwalts dahingehend beeindrucken das er die Uhr liefert.

Wenn ich gewinne muss der VK doch die Kosten für meinen Anwalt und das Gericht tragen oder?

Ich von meiner seite habe den VK erstmal angeschrieben und um mitteilung der Paypaladresse gebeten und auf Lieferung bestanden.

MfG



Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.01.2011 12:05:39

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung stehen die Chancen nicht schlecht. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, kann aber im Rahmen der Erstberatung auch kaum mehr gesagt werden.

Beim Obsiegen werden der Gegenseite die Kosten auferlegt.

Ist dort aber nichts zu holen, bleiben Sie Kostenschuldner; daher habe ich das KostenRISIKO genannt.
Dieses Risiko besteht dann, wenn es nichts zu vollstrecken gibt. Auch das sollte im Vorfeld abgeklärt werden.

Ihr Schreiben war richtig; setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, falls noch nicht geschehen. Danach sollten Sie einen Anwalt beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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