Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 61 weitere Antworten zum Thema Auktion.
Hallo,
Gem. §10 Abs. 1 der eBay AGB geht ein Verkäufer mit dem Höchstbietenden auch dann einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein wenn der VK die Auktion vorzeitig abbricht, es sei denn das ein gesetzlicher Grund vorliegt.
Wie ich er-googlen konnt ist ein gesetztlicher Grund z.b. ein defekt bzw. kaputtes gerät.
Ich habe jetzt 2 Fälle in denen die Auktionen vorzeitig abgebrochen wurden und auf Nachfrage die Geräte natürlich immer defekt waren.
Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten?
Wenn es so einfach ist mit einem "Defekt" aus der sache rauszukommen würde der o.g. § ja keinen sinn ergeben.
Antwort geschrieben am 13.03.2011 19:28:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
so einfach kann man sich nicht drücken.
Das Angebot ist trotz der anderslautenden AGB von eBay wirksam. Allein der Hinweis auf einen Defekt hilft da nicht.
Denn dieses betrifft nicht den geschlossenen Vertrag ansich. Dieses wäre dann allein eine Frage der Gewährleistung.
Der Vertrag mit dem zuletzt als Höchstbieter angegebenen Käufer hat weiterhin Bestand (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, Az.: 8 U 93/05).
Daher sollten Sie also den Verkäufer nicht mit dieser Ausrede davon kommen lassen. Fordern Sie ihn zur Vertragserfüllung mit Fristsetzung auf.
Weigert er sich, sollten Sie einen Kollegen vor Ort einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

