Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 27.06.2010 12:38:32

Vorzeitege Ablösung eine Darlehens

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 957
Hallo,

ich habe vor 1,5 Jahren ein Darlehen bei der Volvo-Bank mit einer Laufzeit von 4 Jahren aufgenommen.

Nun werde ich in die USA ziehen.

Eine Sondertilgungvereinbarung ist im Darlehensvertrag nicht aufgeführt.

Sollte keine Sondertilgung möglich sein (Oder nur unter Zahlung horrender Zinsausfälle), würde dies für mich bedeuten, dass ich einen Wagen abzahlen muss, der in Deutschland steht und nicht genutzt werden kann.

Gibt es in solchen Situationen eine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag frühzeitig abzulösen?

Wie sieht es mit einem Mobilfunkvertrag aus? Kann dieser außervertraglich gekündigt werden?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 27.06.2010 14:02:17
Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

1. Darlehensvertrag

Ein Verbraucherdarlehen, d.h. ein Darlehen an eine Privatperson, ist nach Ablauf von 6 Monaten seit Auszahlung mit einer Frist von drei Monaten kündbar, sofern das Darlehen nicht durch Grund- oder Schiffspfandrechte besichert ist, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Ein Ausschluss oder eine Erschwerung (z. Bsp. in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Vertragsstrafe) ist unzulässig und wäre daher nichtig, § 489 Abs. 4 BGB.

Sollen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sein – wovon ich in Ihrem Fall ausgehe -, so können Sie das Darlehen kündigen, ohne zur Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet zu sein. Bitte beachten Sie, dass die Tilgung innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung erfolgt sein muss. Andernfalls gilt diese als nicht erfolgt.

2. Mobilfunkvertrag

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den AGB Ihres Anbieters, ist ein Umzug kein außerordentlicher Kündigungsgrund, da dieser alleine in Ihrer Risikosphäre liegt. Sie sollten jedoch bei Ihrem Anbieter nachfragen, ob dieser den Vertrag für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts kulanterweise ruhen lässt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Bitte bemühen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

38
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Vorzeitege   Ablösung   Darlehens