Nun zu meinem Anliegen, am vergangenen Freitag wurde ich als 3. von 4 Kollegen zu einem Gespräch zu meiner Chefin gebeten, mit vor Ort befand sich die Tochter meiner Chefin, die Mitinhaberin der Firma ist. Mir wurde vorgeworfen 2 Artikel gestohlen zu haben. 1 Artikel wäre zwischenzeitlich bezahlt, der andere befinde sich aus warenwirtschaftlicher Sicht im Bestand, ist aber definitiv nicht mehr im Geschäft.
Zum 1 Artikel kann ich lediglich sagen, dass ich diesen Probeweise mit nach Hause (12.03.10) nahm und dies einer Kollegin mitteilte, wir schrieben meist Zettel mit Artikelnummer etc. dies war quasi eine stillschweigende Vereinbahrung unter Kollegen. Am nächsten Arbeitstag habe ich vergessen, dass Teil wieder mitzubringen und war dann einige Tage im Urlaub, als ich aus meinem Urlaub zurückkam bezahlte ich dieses Teil sofort (29.03.10).
Bei dem anderen Artikel verhielt es sich so, dass ich im Januar 2 Teile zur Ansicht für meine Mutter mitnahm 05.01.10 ( eines in L und ein anderes in XL) hierrüber meine Kollegin in Kenntnis setzte, einen entsprechenden Zettel schriebe und beide Teile am 07.01. wieder mitbrachte und den entsprechenden Zettel mitbrachte, innerhalb diese Zeitraums kam meine Mutter in die Filiale und kaufte das von ihr probierte Teil, sie bezahlte bar.
Als ich am Freitag mit diesen Dingen konfrontiert wurde gab ich den Sachverhalt 1 wieder, da Ich weiß das ich hier gegen geltende Betriebsordnung etc. verstossen und einen Fehler begangen habe. Bei Sachverhalt 2 gab ich an, dass ich mich zwar erinnern könnte, dass meine Mutter diesen Artikel hätte, aber weder wann noch bei wem sie es gekauft hätte.Nach Rücksprache mit meiner Mutter gab sie an das sie das Teil zwar bei mir erworben hätte, allerdings keinen Kassenzettel mehr hat. Meiner Mutter ist öfter bei uns im Geschäft und hat mehrfach auch bei uns regulär eingekauft, dabei wurde sie unter anderem in diesem besagtem fehlenden Artikel gesehen.
Nun habe ich seit vergangenem Freuitag regulär gearbeitet, Freitag, Samstag und heute, am Nachmittag setzte mich meine Chefin in Kenntnis, dass sie mir entsprechende Gesprächsprotokolle vorab per Mail zu kommen liese und bat mich diese dann unterschrieben zurück zu senden.Wie verhalte ich mich in diesem Fall, die Protokolle kann ich gern zur Ansicht weiterleiten.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.04.2010 23:31:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Frage.
Sie können die Gesprächsprotokolle aus meiner Sicht ohne Probleme unterschreiben, wenn diese den Inhalt der Gespräche richtig wiedergeben.
Nach Ihrer Schilderung könnte sich der Vorwurf des Diebstahls nicht aufrecht erhalten lassen. Sie haben einen Zettel ausgefüllt und die Kollegin informiert, wodurch feststeht, dass Sie keinen Vorsatz eines Diebstahls hatten. Auch beim zweiten Vorfall erfolgte ja eine entsprechende Information.
Davon zu trennen ist aber die Frage, ob Sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben. Sie geben selbst an, dass Sie eingeräumt haben, gegen eine bestehende Betriebsordnung verstoßen zu haben. Ob Ihr Verhalten eine Pflichtverletzung war, hängt also davon ab, wie im Betrieb das Ausleihen oder Ankaufen von Artikeln durch Mitarbeiter geregelt ist.
Einen strafrechtlichen Vorwurf wird man Ihnen aber nicht machen können. Geklärt werden müsste natürlich die Frage, ob und wann Ihre Mutter den Artikel bezahlt hat.
Selbst wenn Sie gegen betriebliche Regeln verstoßen haben, würde dies keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Allenfalls wäre aus meiner Sicht eine Abmahnung möglich, wodurch das Fehlverhalten erledigt wäre. Anders wäre es unter Umständen nur, wenn es ein ausdrückliches Verbot gegeben hätte, gegen das Sie verstoßen haben. Aber auch dann müsste ein Abwägung der Interessen beider Seiten erfolgen. Da Ihr Arbeitsverhältnis ohnehin Mittte Mai endet, sehe ich die Chance für den Arbeitgeber als sehr gering an.
Eine Rolle spielt es auch, ob die Chefin das Mitnehmen von Artikeln durch Angestellte gebilligt oder geduldet hat.
Gerne können Sie mir per mail die Protokolle zukommen lassen. Ich ergänze dann meine Antwort nach Ansicht.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.04.2010 23:49:05
Hier noch eine Ergänzung, am Montag hat nach einem Telefonat meinerseits mit meiner Chefin, dass ich den Kauf des Artikels meiner Mutter nicht nachweisen kann, ein Telefonat seitens meiner Chefin mit meiner Mutter stattgefunden, indem meine Mutter wiedergegeben hat, dass sie die Teile zur Anprobe hatte und sie später dann eines käuflich im Geschäft bei mir erworben hat, dies mit einem sogenannten Center-Gutschein(Kassen-buchungstechnisch wie Bargeld anzusehen) und den Restbetrag in bar gezahlt hat, sie sich aber aufgrund des Zeitraums von 3 Monaten auch nicht mehr an das genaue Datum erinnern kann und der Kassenbon definitiv nicht mehr auffindbar ist., die Protokolle sende ich Ihnen im Anschluss per mail zu.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Hier noch eine Ergänzung, am Montag hat nach einem Telefonat meinerseits mit meiner Chefin, dass ich den Kauf des Artikels meiner Mutter nicht nachweisen kann, ein Telefonat seitens meiner Chefin mit meiner Mutter stattgefunden, indem meine Mutter wiedergegeben hat, dass sie die Teile zur Anprobe hatte und sie später dann eines käuflich im Geschäft bei mir erworben hat, dies mit einem sogenannten Center-Gutschein(Kassen-buchungstechnisch wie Bargeld anzusehen) und den Restbetrag in bar gezahlt hat, sie sich aber aufgrund des Zeitraums von 3 Monaten auch nicht mehr an das genaue Datum erinnern kann und der Kassenbon definitiv nicht mehr auffindbar ist., die Protokolle sende ich Ihnen im Anschluss per mail zu.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.04.2010 22:52:19
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Hinsichtlich des ersten Vorfalls findet sich kein Hinweis im Protokoll, dass Sie die Kollegin informiert haben und das ein Zettel geschrieben wurde. Dies wäre ein wichtiger Aspekt, weil es zeigen würde, dass Sie das Jäckchen nicht heimlich mitgenommen haben.
Wenn Ihre Mutter bestätigen kann, dass Sie das behaltene Teil bezahlt hat, wäre dies sehr wesentlich, weil es dann Ihrer Chefin kaum möglich wäre, einen Diebstahlsvorwurf zu erhärten.
Ein Fehlverhalten Ihrerseits läßt sich nicht leugnen, aber es bleibt dabei, dass der Vorwurf eines Diebstahls zu weitgehend wäre. Eine fristlose Kündigung halte ich nach wie vor für nicht möglich. Eine solche müßte binnen 2 Wochen ab Kenntnis der Arbeitgeberin von den Vorfällen ausgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Hinsichtlich des ersten Vorfalls findet sich kein Hinweis im Protokoll, dass Sie die Kollegin informiert haben und das ein Zettel geschrieben wurde. Dies wäre ein wichtiger Aspekt, weil es zeigen würde, dass Sie das Jäckchen nicht heimlich mitgenommen haben.
Wenn Ihre Mutter bestätigen kann, dass Sie das behaltene Teil bezahlt hat, wäre dies sehr wesentlich, weil es dann Ihrer Chefin kaum möglich wäre, einen Diebstahlsvorwurf zu erhärten.
Ein Fehlverhalten Ihrerseits läßt sich nicht leugnen, aber es bleibt dabei, dass der Vorwurf eines Diebstahls zu weitgehend wäre. Eine fristlose Kündigung halte ich nach wie vor für nicht möglich. Eine solche müßte binnen 2 Wochen ab Kenntnis der Arbeitgeberin von den Vorfällen ausgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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