Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
05.04.2009 13:20 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Meine Frau fuhr aus der Garage und wendete vor den Garageneinfahrten des vermieteten Mehrfamilienhauses, um ihre Tochter vom Schulbus abzuholen. Plötzlich öffnete ein Mitbewohner des Hauses - zu dem seit längerem ein gespanntes, ja feindseliges Verhältnis besteht - die Beifahrertür und rief: "kannst Du nicht aufpassen" und knallte die Tür wieder zu. In ihrer Verblüffung sagte meine Frau "Nein, kann ich nicht" und fuhr weg. Nach ca. 10 Minuten war sie wieder zurück.
Inzwischen hatte der Nachbar einen Arzt aufgesucht und sich eine Prellung attestieren lassen. Dann kam die Polizei und vernahm meine Frau in deren Wohnung zu dem Vorfall. Dabei erwiderte sie, daß dieser "Unfall" gestellt sein mußte, um ihr eins auszuwischen. Sie hatte keinen Anstoß des Fahrzeugs gegen ein Hindernis bemerkt, beim Wenden befand sich ersichtlich niemand in der Nähe. Auch ein Schmerzensschrei war nicht zu hören, was bei einer Prellung der Fall sein müßte. Wenn der Nachbar angibt, er sei durch den Aufprall nun gehbehindert, dann ist zu fragen, wieso er so schnell an der Beifahrertür sein konnte. Bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug und dadurch erfolgter Prellung müßte er gestürzt sein. Seine in der Nähe im Garten arbeitende Frau reagierte nicht und arbeitete in gebückter Haltung während des Vorfalles weiter. Weitere Zeugen gibt es nach derzeitiger Erkenntnis nicht.
Am darauffolgenden Tag war meine Frau bei der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. Das feindschaftliche Verhältnis wurde ausdrücklich von ihr erwähnt und inhaltlich beschrieben. Sie erhielt den Fragebogen als Beschuldigte. Es ist beabsichtigt, den Nachbarn wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, Nötigung und versuchtem Versicherungsbetrug anzuzeigen.
Selbst wenn der Aufprall zutreffen sollte, kann von den Voraussetzungen des § 142 StGB nicht ausgegangen werden, da sie ja Nachbarin ist; zudem kam sie nach 10 Minuten schon wieder zurück. Der gegnerische Anwalt hält ihr vor, sie hätte Hilfestellung nach dem Unfall unterlassen. Wie soll meine Frau aufgrund seines Verhaltens bzw. seiner Äußerungen ahnen, daß hier eine Körperverletzung vorliegt ? Sein manchmal abstruses Verhalten ist beim Vermieter und anderen Nachbarn bekannt. Meine Frau hätte es nie für möglich gehalten, daß dieser böswillige Mann von ihr Hilfe erwartet.
Der gegnerische Anwalt verlangt die üblichen Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die er natürlich erhält. Unserer Kfz-Haftpflicht und unserer Rechtsschutz haben wir den Vorfall umgehend gemeldet.
Ich bitte um Tips, wie wir mit dem Vorfall am geschicktesten umgehen sollen. Am Fahrzeug ist im übrigen keine Beschädigung erkennbar.
Trifft nicht Ihr Problem?
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