Vorwurf der Geldwäsche und Vollstreckungsvereitelung
Preis: ***,00 € |
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
| in unter 2 Stunden
Der Anwalt eines Gläubigers hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen meine Ehefrau erwirkt.
Da ich verschuldet bin und eine ganze Zeit (über 7 Jahre) kein eigenes Girokonto hatte (jetzt neues P-Konto), ging mein Gehalt binnen der letzten Jahre auf das Konto meiner Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau. Ich habe auf diesem Konto eine Verfügungsberechtigung.
Seit mehreren Jahren wird das Gehalt von meinem Arbeitgeber immer mal wieder gepfändet und es wird nur der Freibetrag auf das Konto meiner Frau überwiesen. Dies war für die Bank bisher (über 6 Jahre) immer in Ordnung, auch wenn es wohl nicht ganz AGB konform war.
Durch die Hochzeit hat meine Frau einen neuen Nachnamen und wir waren bei der Bank um u.A. diesen zu ändern. Dabei wurde uns dann mitgeteilt das es nicht weiter möglich sei, das mein Lohn auf das Konto meiner Frau überwiesen wird.
Mein Gehalt geht nun auf mein eigenes Konto. Dort sind allerdings noch keine Pfändungen aktiv, da die meisten Gläubiger direkt bei meinem Arbeitgeber den Lohn pfänden.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ging ein, nachdem wir den Termin bei der Bank hatten. Folglich wurde auch vor dem Eingang des Schreibens die Überweisung meines Lohns auf das Konto meiner Frau eingestellt.
Meine Frau hat fristgerecht dem Eingangs genannten RA des Gläubiger gem. $840 ZPO Auskunft erteilt, und das mein Gehalt nicht mehr auf Ihr Konto eingeht und damit derzeit keine pfändbaren Beträge zu erwarten sind.
Nun ist daraufhin ein Schreiben des RA's eingegangen indem er mitteilt, das wenn auf das Konto meiner Frau kein Pfändungsschutz besteht, etwaige für mich eingehende Beträge abzuführen sind. Nun geht hier aber
Weiter wird meiner Frau durch den Anwalt mit möglichen Schritten wegen Geldwäsche und beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung gedroht.
Soviel zur Vorgeschichte, nun die Fragen zu diesem Sachverhalt.
Da Lohnzahlungen auf das Konto eine Ehegatten bei den Banken durchaus üblich, wenn auch nach den AGBs nicht gestattet ist, ist dann hier wirklich Geldwäsche nach §3 GwG der Fall? Es handelt sich hierbei ja nicht um ein "illegal" erworbenes Einkommen, sondern um Lohnzahlungen für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, bei der sogar bereits der pfändbare Anteil an Gläubiger abgeführt wurde, bevor der Lohn auf das Konto überwiesen wurde.
Der Ra hat die mögliche Auslegung der Geldwäsche im bankrechtlichen Sinne benannt, mit der möglichen Konsequenz das hier das Konto wegen nicht AGB konformer Verwendung gekündigt wird.
Eine zweite Frage wäre ob hier Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung vorliegt, wenn bereits andere Pfändungen erfolgreich stattfinden?!? Ich habe bei den letzten malen bei denen ich die EV abgeben musste, jedesmal den Arbeitgeber benannt und darauf hin haben sich Lohnpfändungen ergeben. Das geht bereits seit mehreren Jahren so.
Abgesehen von den Hinweisen und Anmerkungen auf mögliche Schritte bezüglich einer Anwendung auf §288 StGB und §3 Abs. 1 Nr. 3 GwG durch seinen Mandanten, wird von dem Ra nicht weiter in seinem Schreiben gefordert.
Das Schreiben des RA's wirkt wie ein Einschüchterungsversuch um eine Auszahlung des zu pfändenden Betrages zu erwirken. Es ist zu erwähnen das die Schulden aus einer Selbständigkeit stammen, welche Ende 2002 mit einer Pleite endete und der Gläubiger schon mehrere Versuche der Pfändung (Gerichtsvollzieher) unternommen hat, allerdings nie über eine Lohnpfändung.
Müssen wir hier auf das Schreiben des RA's antworten oder ggf. eine Strafanzeige gegen meine Frau befürchten?









