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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
mir wird der Konsum von kinderpornographischen Materials vorgeworfen, entsprechend wurde unsere gemeinsamen Wohnung durchsucht und PCs die ich ausschließlich nutze beschlagnahmt.
Folgende Fragen under der Prämisse, dass ich kein derartiges Material besitze oder konsumiert habe:
- Ist die Einschaltung eines Anwalts überhaupt hilfreich ausser Einsicht in die Ermittlungsakte zu bekommen?
- Da auf den Rechnern sensible persönliche Daten (Pins, Tans, Passwörter) und Kundendaten gespeichert sind, sind Home-Verzeichnisse verschlüsselt. Kann ggf. mit der Staatsanwaltschaft ein Deal gemacht werden, dass die betreffeneden Passwörter herausgegeben werden, wenn die Rückgabe der HW dann schnell(er) erfolgt?
Angaben zur Sache/wirtschaftlichen Verhältnissen wurden von meiner Seite nicht gemacht.
Antwort geschrieben am 14.09.2010 09:00:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 165
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hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Der Inhalt der Ermittlungsakten, des Ermittlungsergebnisses und der Beweiserhebung ist maßgeblich für die Beurteilung der weiteren Vorgehensweise.
Nach § 111 k StPO (Strafprozessordnung) sollen die beschlagnahmten Gegenstände an den Betroffenen herausgegeben werden, wenn diese für das Strafverfahren nicht mehr benötigt werden. Ein anderslautender „Deal" ist meiner Meinung nach nicht möglich. Ob die Gegenstände und Verzeichnisse für das Strafverfahren noch benötigt werden, lässt sich nur durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte überprüfen. Die Einsichtnahme in die Akten wird in der Regel nur dann gewährt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Da im Strafrecht der Grundsatz „in dubio pro reo" gilt, muss Ihnen die Tat nachgewiesen werden. Daher rate ich Ihnen keine Aussagen zur Sache zu machen, solange dies nicht der Fall ist.
Grundsätzlich rate ich Ihnen dringend einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen, zumindest um Einsicht in die Akten zu nehmen, das Mandat kann hierauf beschränkt werden. Diesbezüglich können Sie sich gerne unter den oben angegebenen Kontaktdaten an mich wenden.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Es tut mir leid Ihnen keine anderslautende Auskunft geben zu können, hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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