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Sehr geehrte(r) RA,
ich benötige einen rechtlich einwandfreien (Standard-)Vorvertrag für einen Gewerbemietvertragsabschluss. Da ich einen solchen Vertrag bislang noch nie abgeschlossen habe, kenne ich die üblicherweise vereinbarten Inhalte nicht.
Ich bin der Vermieter und werde die Geschäftsräume zum 1.1.2009 vermieten.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.9.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.09.2008 18:23:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
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ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Verschiedene Standardverträge zu Gewerberaummietverträgen finden Sie z.B. unter: www.vertragsdatenbank.de, www.rheinhessen.ihk24.de/produktmarken/fairplay/vertragsrecht/Gewerberaummietvertrag.jsp oder auch unter www.janolaw.de.
In einen Vorvertrag sollten die wichtigsten Vereinbarungen des Hauptmietvertrages, wie z.B. Mietbeginm, Miethöhe u.a. vereinbart werden.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
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Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
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