Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 09.09.2008 12:49:00

Vorvertrag für Mietvertrag - Inhalt?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 689 weitere Antworten zum Thema Mietvertrag.
Sehr geehrte(r) RA,

ich benötige einen rechtlich einwandfreien (Standard-)Vorvertrag für einen Gewerbemietvertragsabschluss. Da ich einen solchen Vertrag bislang noch nie abgeschlossen habe, kenne ich die üblicherweise vereinbarten Inhalte nicht.

Ich bin der Vermieter und werde die Geschäftsräume zum 1.1.2009 vermieten.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 9.9.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.09.2008 18:23:00
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Verschiedene Standardverträge zu Gewerberaummietverträgen finden Sie z.B. unter: www.vertragsdatenbank.de, www.rheinhessen.ihk24.de/produktmarken/fairplay/vertragsrecht/Gewerberaummietvertrag.jsp oder auch unter www.janolaw.de.

In einen Vorvertrag sollten die wichtigsten Vereinbarungen des Hauptmietvertrages, wie z.B. Mietbeginm, Miethöhe u.a. vereinbart werden.


Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Tel.: 0351 2699394
Fax: 0351 2699395
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de







Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351 2699394
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395

Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Vorvertrag für Mietvertrag - Inhalt? | Gesamtbewertung: 5/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
Vielen Dank - Ihre Antwort hat mir geholfen. In den von Ihnen genannten Datenbanken waren die erforderlichen Dokumente einfach aufzufinden.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

121
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Vorvertrag   Mietvertrag   Inhalt?