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Vorsteuerabzug erlaubt ?


18.08.2010 17:36 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban




Ist eine Personengesellschaft die den Wertpapierhandel auf eigene Rechnung betreibt und als Gewerbe eingestuft wurde zum Vorsteuerabzug berechtigt (z.B. für EDV-Ausrüstung) ?
Die Gesellschaft erzielt keine Umsätze sondern nur Erträge aus den Wertpapiergeschäften.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Vorsteuerabzug
19.08.2010 | 06:21

Antwort

von

Rechtsanwältin Marlies Zerban
169 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben
dieser Plattform.

Die Beantwortung Ihrer Frage erschließt sich unmittelbar aus dem
Umsatzsteuergesetz. Nach § 14 Abs. 2 Nr.1 UStG ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen bei Ausführung von steuerfreien Umsätzen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 e) sind die von der Personengesellschaft getätigten
Umsätze steuerfrei. Somit kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfüng,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Ingelheim

169 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht