Frage geschrieben am 13.05.2008 13:05:00

Betreff: Vorstand verweigert Versammlungsprotokoll


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 706
Guten Tag,

unser Verein hat vor wenigen Monaten in der JHV einen neuen Vorstand gewählt und darüber hinaus zahlreiche Beschlüsse gefasst, die gemäß Satzung nach Möglichkeit in einem Rundschreiben allen Mitgliedern bekannt gegeben werden sollen. Da ich der letzten Versammlung jedoch nicht bis zum ende beiwohnte, und auch das Rundschreiebn nicht alle gefassten Beschlüsse enthält, ist zu befürchten, dass ich mich fehlerhaft verhalte, und aus dem Verein ausgeschlossen werden könnte. Ich bin vormals Vorsitznder gewesen, und wurde durch eine inszenierte Wahlbetrugsmasche abgewählt. Ich selber bin mit dem jetzigen Vorstand jahrelang verstritten, da der Vorstand macht, was er will. Seit Jharen läuft gegen meine Person eine Mobbingaktion, denn man will mich aus dem Verein haben. Nun befürchte ich, dass Beschlüsse gefasst wurden, von denen ich noch nichts weiß, und mich dann wegen evtl. Verstoß gegen einen solchen Beschloss aus dem Verein ausschließen kann. Ich habe bereits 3 Mal den Vorstand schriftlich gebeten, mir das kopierte Versammlungsprotokoll ( selbstverständlcih aus meine Kosten ) zu übersenden, doch dort ignoriert man meine Schreiben generell.

Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten ( einstweilige Anordnung ) ? Wer trägt die Kosten hierfür ? Es handelt sich um einen eingetragenen Verein.

Vielen Dank !


Antwort geschrieben am 13.05.2008 13:46:57
Rechtsanwältin Kerstin Götten
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
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Sehr geehrter Fragesteller,

Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Für die Beantwortung Ihrer Frage kommt es entscheidend darauf an, was in der Satzung des Vereines geregelt wurde.

Wenn die Satzung die Einsicht in das Versammlungsprotokoll vorsieht, hat jedes Mitglied ein Recht hierauf.
Dieses Recht besteht unabhängig von einer Teilnahme an der Versammlung.

Enthält die Satzung keine Regelung bezüglich eines Einsichtsrechts, besteht dieses nur, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Einsichtnahme dargelegt werden kann. Ob dies bei Ihnen, allein auf der Annahme man wolle Sie aus dem Verein raus haben, der Fall ist, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Es kommt hierbei auf die genauen Einzelheiten an, insbesondere die von Ihnen erwähnten Mobbing-Aktionen.

Dagegen hat, ohne eine entsprechende Bestimmung in der Satzung, kein Mitglied einen Anspruch auf Überlassung eines vollständigen oder auch nur teilweisen Auszugs des Protokolls. Eine solche Überlassung könnte somit auch nicht eingeklagt werden.

Dasselbe Problem stellt sich bezüglich der Informationen des Rundschreibens. Sollte sich in der Satzung eine Bestimmung finden, dass die Beschlüsse in diesem Rundschreiben vollständig bekannt gegeben werden müssen, hätten Sie auch hierauf ein Recht.

Sie sollten also genau in die Satzung Ihres Vereins schauen und erst danach Ihr weiteres Vorgehen überlegen.
Sollten sie gegen den Verein klagen, würden Sie Ihre Kosten selbst zu tragen haben, wenn die Klage keinen Erfolg hat. Bei Erfolg würden die Kosten von Ihrem Gegner, hier also dem Verein, zu tragen sein.
Sie müssten allerdings als Kläger zunächst die Gerichtskosten übernehmen.

Nebenbei ist zu sagen, dass ein Ausschluss aus dem Verein einen wichtigen Grund benötigt und dieser Ausschluss der vollen gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

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