Vorsorgevollmacht
19.06.2012 11:54 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
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Mein Vater hat mir eine Version einer kürzlich erteilten notariellen General-und Vorsorgevollmacht vorgelegt. Diese ändert eine vor 5 Jahren ausgefertigte Version. Damals wurden mein Bruder und ich gleichermaßen als Bevollmächtigte eingesetzt. Ich wohne nur wenige km entfernt, bin Arzt, mein Bruder wohnt 70 km entfernt. Jetzt ist nur noch mein Bruder Hauptbevollmächtigter, ich bin nur bei Verhinderung meines Bruders bevollmächtigt.
Meine Mutter ist seit 4 Jahren an einer vaskulären Demenz erkrankt und zeitlich und örtlich nicht orientiert, kann nicht telefonieren, erkennt aber Angehörige. Das Kurzzeitgedächtnis ist nicht mehr vorhanden. Der Pflegedienst kommt 3-4mal täglich. Komplexe Sachverhalte wie z.B. eine Vollmacht kann Sie nicht mehr erfassen.
Ist die neue Vollmacht gültig? Wenn nur die Mutter dement ist, ist dann der Wille des Vaters in der neuen Version trotzdem gültig oder ist das gesamte Dokument hinfällig? Muß man den Notar auf die Situation ansprechen und ist dieser verpflichtet, die Angelegenheit unter Kenntnis der Fakten neu zu bearbeiten?









