ich habe vor kurzem die Vorsorgevollmacht und die Betreuervollmacht von meiner Mutter (84) bekommen, die ich nun gerne notariell beurkunden möchte, da zuvor eine andere Person (nicht Familienmitglied 1. Grades) eine Vorsorgevollmacht hatte (wegen Regelung des Umzuges). Denn meine Mutter lebt nach einer Operation vor gut einem Jahr in einem Altenheim und sitzt seitdem permanent im Rollstuhl. Sie kann weder stehen, noch transportiert werden. Deshalb meine Frage: wie läuft diese Beurkundung genau ab? Geht das in diesem Fall überhaupt, wenn meine Mutter selbst nicht beim Anwalt erscheinen kann?
Antwort geschrieben am 10.02.2011 04:32:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Es ist nicht erforderlich, dass Ihre Mutter einen Notar in seinem Büro aufsucht. Das wird vom Gesetz auch nicht verlangt. Der Notar muss zur Beurkundung eine Niederschrift anfertigen, in der die Beteiligten und deren Erklärungen genau bezeichnet sind usw. (die Einzelheiten sind in §§ 8 ff. des Beurkundungsgesetzes - BeurkG - geregelt). Dies alles kann natürlich auch außerhalb von Geschäftsräumen geschehen.
Sie können einen Notar daher bitten, zur Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht in das Altenheim zu kommen. Viele Notare bieten solche "Hausbesuche" auch ausdrücklich an. Erkundigen Sie sich hinsichtlich der Bedingungen einfach einmal telefonisch bei den Notaren Ihres Bezirks.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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