Zur Begründung führe ich wie folgt aus:
Durch das Führen des Vornamens Reiner habe ich bereits seit frühester Kindheit schwere Nachteile erlitten. Zum einen wird der Name in ungebührlicher Weise abgekürzt, z.B. in Reini, zum anderen wird er oftmals mit Zusätzen wie Reiner sonst keiner versehen. Damit werde ich auch heute noch regelmäßig aufgezogen und habe dadurch schwere seelische Beeinträchtigungen erlitten. Die Beeinträchtigungen führen soweit, dass es mir mittlerweile kaum mehr möglich ist, eine Nacht ohne Albträume durchzuschlafen. Die andauernden Hänseleien und die dadurch bedingten Schlafstörungen haben extreme Ängste in mir verursacht, die es mir kaum mehr ermöglichen, meinen Alltag normal und sorgenfrei zu regeln. Insbesondere fällt es mir sehr schwer, auf andere Menschen zuzugehen, mit diesen in Kontakt zu treten/bleiben und ein normales gesellschaftliches Leben zu führen. Als Folge daraus besteht die Gefahr meiner sozialen Vereinsamung und weiterer schwerer psychologischer Erkrankungen.
Darüber hinaus habe ich durch die Schreibweise meines Namens mit weiteren sehr wesentlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen. Die Schreibweise Reiner mit e ist so ungewöhnlich, dass sowohl früher in der Schule, im Beruf, bei Behörden und im weiteren Alltag regelmäßig eine Namensverwechslung mit dem Namen Rainer passiert. Als Folge dieser Verwechslung werde ich unentwegt mit falschen Namen geführt und angeschrieben. Oftmals erhalte ich auch Post, die nicht für mich bestimmt ist oder erhalte an mich adressierte Post nicht zugestellt.Daher habe ich ein schutzwürdiges Interesse, an der Änderung meines Vornamens in den Namen Florian. Andere entgegenstehende öffentliche Interessen oder Interessen Dritter sind nicht ersichtlich.
Darüber hinaus versichere ich, dass die Durchführung der Namensänderung Dritte nicht in Ihren Rechten beeinträchtigt. Insbesondere habe ich keine Schulden oder Verpflichtungen, deren Einbringung oder Einforderung durch eine Namensänderung erschwert werden könnten.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.02.2009 14:43:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Niklas
Lindenallee 74, 45127 Essen, Tel: 0201-201688-0, Fax: 0201-201688-11
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht, Maklerrecht, Franchiserecht
Bewertungen: 27
Lindenallee 74, 45127 Essen, Tel: 0201-201688-0, Fax: 0201-201688-11
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht, Maklerrecht, Franchiserecht
Bewertungen: 27
zunächst einmal ist es unter den von Ihnen beschriebenen Umständen sehr verständlich und nachvollziehbar, dass Sie sich einen anderen Vornamen wünschen.
Allerdings gibt es hierfür sehr strenge Voraussetzungen, z.B. Verwechslungsgefahr, exotischer Klang und ähnliches. Von den Gerichten anerkannt wird allerdings auch, dass eine besondere psychische Belastung für einen Namenswechsel ausreichen kann. Dabei genügt es allerdings nicht, wenn Sie dies bei Ihrem Antrag einfach nur dalegen, sondern hierfür wäre ein umfassendes psychologisches Gutachten erforderlich, welches Ihre extreme Belastung bestätigt.Mit einem solchen Gutachten bestehen durchaus Chancen, eine Namensänderung zu erreichen. Letztlich liegt die Entscheidung bei der zuständigen Behörde.Wenn man dann mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man sie selbstverstämdlich gerichtlich überprüfen lassen.
Zusammengefasst kann ich Ihnen nochmals bestätigen, dass bei Einreichung des entsprechden eindeutigen psychologischen Gutachtens Ihre Chancen auf eine Änderung des Namens gut sind.
Für Nachfragen oder auch eine Beauftragung mit dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bedanke mich zunächst für das entgegen gebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Niklas direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

