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Frage geschrieben am 04.01.2012 13:43:15

Vorlaufzinsen bei Kreditvertrag

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 416
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Frau Rechtanwältin, Herr Rechtsanwalt

Ich habe Anfang November einen Kredit ausgezahlt bekommen. Laut Vertrag heisst es, dass die erste Rate am 1. Dezember 2011 fällig wird. Dann kam ein Schreiben, dass die erste Rate erst am 1. Januar 2012 abgebucht wird. Das Schreiben habe ich leider nicht mehr. Jetzt wurden mir aber bei der ersten Rate um 120,60€ zuviel abgebucht. Nach Rückfrage bei der Bank handelt es sich hierbei um Vorlaufzinsen. Diese fallen laut AGB an, wenn die erste Rate später als 30 Tage ab dem Auszahlungsdatum abgebucht wird. Wäre die erste Rate am 1. Dezember laut Kreditvertrag abgebucht worden, wären keine Vorlaufzinsen angefallen. Ist dies gerechtfertigt und kann ich dagegen vorgehen, da die verspätete Abbuchung nicht durch mir verschuldet wurde? Ich habe keine Ahnung, warum sie die erste Rate laut damaligem Schreiben erst am 1. Januar fällig wird. Wollte die Bank damit nur Geld raus schinden?
Für Ihre Bemühungen besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüssen
Peter


Antwort geschrieben am 04.01.2012 14:42:20
Rechtsanwalt LL.M. Markus Koerentz
Kölner Str. 265, 51149 Köln, Tel: 02203 914 315, Fax: 02203 914 350
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Sehr geehrter Herr Fragensteller,

Vorlaufzinsen werden von Banken erhoben, wenn zwischen der geplanten und der tatsächlichen Auszahlung eines Annuitätendarlehens ein - prinzipiell beliebig kleiner - Zeitraum liegt.

Maßgeblich für die Entstehung von Vorlaufzinsen ist, dass die Auszahlung durch die Bank früher erfolgt als eigentlich lt. Darlehensvertrag geplant. Dafür, dass der Kreditnehmer - also in diesem Fall Sie - den auszahlten Darlehensbetrag schon früher nutzen / verausgaben konnten, also vertraglich vorgesehen fallen dann die Zinsen in der vertraglich vereinbarten Höhe an.

In Ihrem Fall müsste es also so sein, dass vereinbarter Auszahlungstermin der 01.12. war, tatsächlich aber der Kreditbetrag schon am 01.11. auf Ihrem Konto war. Ferner müsste der vertraglich vereinbarte Rückzalungs- bzw. Tilgungsbeinn ab 01.01. sein. Für die Zeit die Sie das Geld zusätzlich hatten 01.11. - 30.11. wäre die Bank dann berechtigt, Vorlaufzinsen zu verlangen und zeitnah von Ihrem Konto abzubuchen.

Dabei handelt es sich insofern nicht um reine Geldschneiderei der Bank, als Sie auch die Nutzungsvorteile des Geldes für den Zeitraum hatten, für den jetzt die Zinsen erhoben wurden. Insoweit gehe ich davon aus, dass die Höhe der Vorlaufzinsen dem vertraglichen Darlehenszins entspricht.

Sollte Sich Ihr Fall anders darstellen, wäre zu überprüfen, ob die AGB für Sie evtl. überraschend und deshalb unwirksam wären. Insbesondere dann wenn eine einseitig benachteiligende Aweichung zu Ihren Lasten von den allgemeinen AGB für Banken vorgenommen wurde. Dazu müssten Sie mir allerdings den Kreditvertrag, Ihre Kontobelege / - auszüge die Auszahlungs- und Abbuchungstermin bestätigen sowie das Schreiben der Bank übersenden / beschaffen in dem der spätere Abbuchungstermin mitgeteilt / nachgefragt wurde.

Ohne weitergehendere Informationen kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine eingehendere Beratung bieten. Auch kann diese Mitteilung nur einen kleinen Ausschnitt umfassender und abschließender anwaltlicher Beratung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
RA Markus Koerentz, LL.M.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung:

Internet: www.marko-baurecht.de
E-Mail: www.marko-baurecht@gmx.de

Büro: 02203 914 315
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