Vorlaufzinsen bei Kreditvertrag
| 04.01.2012 13:43 |
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Kredite
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Rechtsanwalt LL.M. Markus Koerentz
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Sehr geehrte Frau Rechtanwältin, Herr Rechtsanwalt
Ich habe Anfang November einen Kredit ausgezahlt bekommen. Laut Vertrag heisst es, dass die erste Rate am 1. Dezember 2011 fällig wird. Dann kam ein Schreiben, dass die erste Rate erst am 1. Januar 2012 abgebucht wird. Das Schreiben habe ich leider nicht mehr. Jetzt wurden mir aber bei der ersten Rate um 120,60€ zuviel abgebucht. Nach Rückfrage bei der Bank handelt es sich hierbei um Vorlaufzinsen. Diese fallen laut AGB an, wenn die erste Rate später als 30 Tage ab dem Auszahlungsdatum abgebucht wird. Wäre die erste Rate am 1. Dezember laut Kreditvertrag abgebucht worden, wären keine Vorlaufzinsen angefallen. Ist dies gerechtfertigt und kann ich dagegen vorgehen, da die verspätete Abbuchung nicht durch mir verschuldet wurde? Ich habe keine Ahnung, warum sie die erste Rate laut damaligem Schreiben erst am 1. Januar fällig wird. Wollte die Bank damit nur Geld raus schinden?
Für Ihre Bemühungen besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Peter
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