Ich habe den Eindruck, dass es um eine Auflösung bzw. Kündigung meines Arbeitsverhältnisses gehen soll. Hintergrund hierzu ist folgendes Geschehen:
Vor 8 Wochen hat mein AG veranlasst, dass während meiner Abwesenheit mein verschlossenes, mir zugeteiltes Büro, geöffnet wurde und mein Dienst-PC samt mehrerer USB-Speichersticks (mein Eigentum) konfisziert wurden. Dies geschah heimlich und wurde mir erst danach mitgeteilt. Mitgeteilt wurde auch, dass der Verdacht bestünde, ich hätte Daten ausgespäht und auf dem Dienst-PC gespeichert. Dies entbehrt jeder Grundlage und wurde von mir auch sofort mündlich und schriftlich dem AG mitgeteilt. Auch wurde dieser aufgefordert, die falschen Verdächtigungen und die Arbeitsmittel wieder an mich herauszugeben. Der Dienst-PC wurde mir dann nach einer Woche wieder zur Verfügung gestellt, eine Erklärung erhielt ich nicht. Es wurde mir auch nicht dargelegt, was die Durchsuchung ergeben hat. Die USB-Speichersticks wurden mir bis heute nicht zurück gegeben, es wurde auch nichts über deren Verbleib mitgeteilt.
In der Zwischenzeit habe ich den AG immer wieder schriftlich aufgefordert, mir eine Erklärung abzugeben und die falschen Verdächtigungen als gegenstandslos zu erklären. Er hat mich immer wieder auf einen späterern Zeitpunkt vertröstet.
Nun erhielt ich heute die Email mit der Vorladung, morgen bei der Personalstelle zu erscheinen. Thema, siehe oben.
Ich habe in meiner Antwort der Email darum gebeten, mir mitzuteilen, worum es in diesem Gespräch konkret gehen soll und welche Personen anwesend sein werden. Eine Antwort erhielt ich nicht.
Meine Frage:
Muss ich der Vorladung nachkommen?
Wie soll ich reagieren, wenn ich mit der Kündigungsabsicht konfroniert werde und vielleicht dazu gedrängt werden soll, eine Aufhebungsvereineinbarung zu unterschreiben?
Antwort geschrieben am 09.01.2012 18:13:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers hört sich abenteuerlich an und allein zur Klärung der Umstände würde ich an Ihrer Stelle zu dem Personalgespräch erscheinen.
Grundsätzlich ist es Ihre Pflicht, die in Ihrem Arbeitsvertrag begründet liegt, zu Personlagesprächen zu erscheinen. Nahc der Rechtsprechung des BAG (Az: 2 AZR 606/08) ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet an jedweden Personalgespräch teilzunehmen.
Geht es um die Konkretisierung der Arbeitsleistung, müssen Sie erscheinen. Geht es in dem Gespräch jedoch um Bestandteile, die nicht die Arbeitsleistung an sich betreffen, kann der Arbeitnehmer dem Personalgespräch laut Bundesarbeitsgericht fern bleiben. Er muss in diesem Fall keine (wirksame) Sanktionierung fürchten. Das bedeutet konkret, wenn es um die Höhe des Entgeltes geht oder Sie eine Abmahnung befürchten, brauchen Sie nicht zu diesem Gespräch zu erscheinen.
Sollten Sie sich dennoch entscheiden, den Termin wahrzunehmen, lassen Sie sich zu nichts drängen. Sie unterschreiben gar nichts und lassen Sie eventuelle Entwürfe für einen Aufhebungsvertrag (wenn das für Sie grundsätzlich infrage kommt) mirgeben, um diesen in Ruhe zu prüfen. Sie sollten hierbei unbedingt einen Anwalt zu rate ziehen. Sie befinden sich als Arbeitnehmer grundsätzlich in einer guten Position, wenn Ihnen gekündigt werden soll. Ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, das Bestmögliche zu erreichen.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
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