Vorladung wegen BtmG (Dringend!)
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork
| in unter 2 Stunden
Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und Student. Heute habe ich einen Brief erhalten, der mich zur Vorladung in nur 4 Tagen als Beschuldigter einlädt, wegen Besitz und Erwerb von Betäubungsmittel.
Dies soll an einem Wochenende im August geschehen sein.
Vor einigen Wochen ist ein Bekannter von mir von der Polizei aufgegriffen worden und saß in U-Haft, vermutlich wegen Besitz oder Handel von Betäubungsmittel. Mittlerweile ist er auf freiem Fuß.
Im August wohnte Ich noch in meiner Heimat und habe mich vielleicht mit diesem Bekannten verabredet und eine Kleinigkeit Cannabis fÜr den Eigenkonsum erworben. DIes ist nun mehr als ein halbes Jahr her und ich kann mich wirklich nicht erinnern, was ich an diesem Wochenende getan haben soll.
Eine Woche später zog Ich nach Berlin und kann diesen Bekannten auch seitdem nicht mehr gesehen haben.
Danach habe Ich lediglich 2 oder 3-mal versucht ihn anzurufen.
Der Termin zur Vorladung ist schon am Dienstag und ich mache ein Praktikum fÜr mein Studium. Ich habe also keine Zeit, kann der Polizei auch nicht weiterhelfen und möchte meine Aussage verweigern.
Ausserdem habe ich erfahren, dass vor circa 3 Wochen einige Freunde des Bekannten eine Hausdurchsuchung hatten oder verhört wurden. Insgesamt bekamen vielleicht 8 Personen Besuch.
Meiner Meinung nach hat die Polizei keine Beweise gegen mich und sucht lediglich nach Aussagen, die meinen ehemaligen Bekannten oder mich belasten könnten.
Ich nehme an, dass die Polizei die Anrufprotokolle des Bekannten besitzt.
Wss halten Sie davon?
Kann ich die Vorladung absagen?
Sollte ich dies schriftlich oder telefonisch tun?
Muss ich GrÜnde fÜr eine Verweigerung der Aussage nennen?
Hat eine Verweigerung negative Konsequenzen fÜr mich?
Muss ich mit weiteren Maßnahmen rechnen?
Zu was raten Sie mir?
Vielen Dank schon einmal fÜr Ihre Hilfe!
-- Einsatz geändert am 23.03.2012 23:07:44









