Vorladung in der Ermittlungssache wegen Warenkreditbetrug
13.01.2011 08:40 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Maurice Moranc
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Vorladung in der der wegen Warenkreditbetrug (02/2010) bekommen und werde nun als Beschuldigte gebeten vorzusprechen. Konkretisierung "sie beauftragten einen rechtsanwalt mit der wahrnehmung ihrer interessen und zahlten dann seine rechnung nicht".
Kurz zum Sachverhalt, ich habe per Email und Faxkontakt mit einem RA Kontakt aufgenommen der mir einen Vertrag durchlesen soll und mir dazu und vorallem zu meinen Bedenken den rechtlichen Hintergrund und die Erklärung abgeben soll. Dies erfolgte auch, wenn auch nicht 100% nach meinen Vorstellungen aber okay. Der RA hatte meine Angaben, Name, Adresse, Email und ich denke Telefon, alles wahrheitsgemäß. Nun bekomme ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte wegen Warenkreditbetrug. Ich muss dazu sagen, ich kann nicht wirklich sagen ob eine Rechnung eingegangen ist bei mir und ob meinerseits etwas bezahlt wurde, weil ich das ganze Jahr 2010 über eine "Baustelle" im Leben hatte und zwischen meinen zwei Wohnsitzen pendelte und viel um die Ohren hatte. Das ist nicht wirklich eine Entschuldigung aber es ist ja nicht so, dass ich vorsätzlich einen Betrug begangen habe und frage mich ob das so in Ordnung ist und was ich machen soll?! Wie soll ich mich verhalten? Ist das alles den rechtens? Eines Vorweg ich bin bereit die Rechnung zu begleichen aber ich zieh mir den Schuh wegen Warenkreditbetrug nicht an, da es nicht so war. Wie soll ich mich verhalten?
Danke für Ihre Antwort
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