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Frage geschrieben am 08.02.2008 15:52:00

Vorladung Zeugenaussage wg. Verstoß gg. Abgabenordnung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3020
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo!!

ich benötige dringendst hilfe!!

ich war bis 5.7.07 in einem ausbildungsverhältnis bei einem autohaus beschäftig, an diesem tag beendete ich meine ausbildung erfolgreich und habe seit diesem tag keinen fuss mehr in diese firma setzt!!!

ich bekam heute eine vorladung von der Kripo wegen Verstoß gegen die Abgabenordnung u. a.! Zwei Personen sind aufgelistet um die es sich wohl handeln solle.

es betrifft mich in dieser sache, da diese eine person ins autohaus kam, ich azubi alleine am service, diese Dame kam mit dem Verkäufer Herrn N. und meinte sie bräcuhte eine bestätigung (über was weiß ich leider nicht mehr so genau, glaube aber wegen dass sie alle inspektionen hat machen lassen..)
ich schrieb im auftrag (glaube ich) diese bestätigung, der Herr N. meinte es seie schon in ordnung, ich war erst 10 Monate in der firma, wusste nicht wo die schriftlichen unterlagen waren um die richtigkeit der bestätigung zu überprüfen und hörte auf Herrn N. und stelle die bestätigung aus. viele kunden, rechnunge zu schreiben, telefon klingelte, und Herr N war verschwunden, deshalb unterschrieb ich diese Bestätigung!

am 5.7. rief mich nachmittags nach bestandener prüfung mein nun ex-chef an und sagte mir er hätte von einem gericht oder so einen brief bekommen zwecks urkundenfälschung... also dass eben diese bestätigung die ich geschrieben hatte nicht der wahrheit entspräche.
habe das so meinem ex-chef erklärt, Herr N. streitet wehement ab, diese dame zu mir gebracht zu haben, und gesagt zu haben dass es schon OK wäre die bestätigung so rauszu schreiben.
chef meinte dann is ok, er klärt das, wollte nur hören wie das war!

so und heute dann die vorladung... als Zeugin!

meine Frage:
Können die mich irgendwie belangen dafür dass ich die Bestätigung geschrieben habe?
weiß nicht ob ich wirklich mit i. A. MEIN NAME unterschrieben habe!!
der hintern geht mir gerade ziehmlich auf grundeis, ich bin nicht vermögend, nicht vorgestraft und eine eventuelle geldstrafe könnte ich nicht bezahlen!!

HILFE


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.02.2008 16:24:24
Sehr geehrte Ratsuchende,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da Sie als Zeugin geladen sind, ist zunächst davon auszugehen, dass Sie bei der Unterschrift Ihren eigenen Namen verwendet haben und deshalb KEINE unechte Urkunde hergestellt haben. Sie sollen nur das damals Geschehene wiedergeben.

Auf Grund Ihrer Beschreibung scheint auch Ihr Name als Unterschrift unter der Bestätigung zu stehen. Schließlich hat Ihr Ex- Chef Sie angerufen und nach dem damaligen Geschehen gefragt. Sollte bisher zudem der Verdacht aufgekommen sein, dass Sie mit einem falschen Namen unterschrieben haben, hätten Sie wahrscheinlich schon etwas von den zuständigen Behörden gehört.

Sollte während Ihrer Zeugenaussage doch irgendwie ein Verdacht in Ihre Richtung ausgesprochen werden, haben Sie das Recht zur Verweigerung der weiteren Aussage, weil Sie sich nicht selbst belasten müssen. Von diesem Aussageverweigerungsrecht sollten Sie dann auch Gebrauch machen.

Wegen des nicht korrekten Inhaltes der Urkunde, kann Ihnen allenfalls Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Fahrlässige Urkundenfälschung ist jedoch nicht strafbar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Mareike Preu
Rechtsanwältin


www.kanzlei-preu.de



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Vielen Dank! Ja ich habe mit meinem eigenen richtigen Namen unterschrieben, auch per Computer habe ich meinen Namen angegeben! also habe ich wohl nichts "schlimmes" zu erwarten!!! da bin ich erleichtert!!


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