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Vorläufige Fahrerlaubnis nach der MPU


18.06.2012 17:49 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

nehmen wir einmal an es gibt eine doch "postitive" gestimmte MPU begutachtung.

Hier steht jedoch noch, dass weitere Abstinenznachweise von 9 Monaten (Alkohol) zu fordern sind, um sicherzustellen dass sich das Abstinenz leben gefestigt hat.

Wäre es möglich die Fahrerlaubnis unter vorbehalt zu erhalten und die Abstienznachweise der Führerscheinstelle vorlegt? (§ 74 FeV)

Sind solche Einigungen... Ausnahmen überhaupt denkbar??


mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
Fahrerlaubnis MPU
18.06.2012 | 18:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Eine Erteilung der Fahrerlaubnis unter dem Vorbehalt, dass Sie die Abstinenznachweise erst später vorlegen, ist nicht möglich. Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis erst zurück, wenn Sie die geforderten Nachweise und die erfolgreich absolvierte MPU vorlegen können.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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