Vorkaufsrecht bei Grundstücken / Eigentums-Wirrwarr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Erbbauberechtigter für einen Anteil an einem Grundstück und habe dort eine Wohnung in einem mehrstöckigen Gebäude, welches auf diesem Grundstück errichtet wurde. Die Erbpacht ist etwa 3-4 mal so hoch wie üblich, aber ich habe scheinbar rechtlich kaum eine Handhabe gegen die Höhe des Betrages.
Ich vermute aber, daß die Verträge an sich rechtswidrig sind, da die Eigentumsübergänge und Einträge im Grundbuch sich zeitlich eigenartig überschneiden.
Bitte achten Sie daher genau auf die Datums-Angaben.
Die Firma AAA war ursprünglich Eigentümer des gesamten Grundstückes mit Auflassung vom 28.7.1993, eingetragen im Grundbuch am 22.8.1994.
Für die AAA wurde auch ein Erbbaurecht für 198 Jahre am 15.11.1995 ins Grundbuch eingetragen, welches auch heute noch (!) im Grundbuch steht.
Ebenfalls am 15.11.1995 wurde ein Vorkaufsrecht "für den jeweiligen Erbbauberechtigten" im Grundbuch eingetragen "gemäß Bewilligung vom 1.6.1994 mit URxxxx Notar Dr G"
Aber bereits im August 1995 kaufte die Firma BBB das Grundstück von der AAA ab. Die Auflassung war am 11.8.1995, die BBB als Eigentümer wurde erst am 6.3.1996 eingetragen.
Das Erbbaurecht laut Grundbuch läuft noch immer auf die Frima AAA. Die Teil-Erbbaurechte (pro Wohnung) laufen auf die Käufer der Wohnungen.
Nun zu mir:
Am 15.7.1995 unterschrieb ich ein Kaufvertagsangebot der Frima AAA beim Notar für den Kauf einer Wohnung mit Erbbaurecht am Grundstück.
Am 8.8.1995 wurde vom Notar die Kaufvertragsannahme beurkundet.
Am 9.10.1995 hat der Notar die Auflassung beurkundet.
Weitere notarielle Urkunden folgten, alle unter dem Firmennamen der AAA
Die Eintragung im Grundbuch (für meinen Grundstücksanteil) für mein Erbbaurecht sowie meines Vorkaufsrechtes geschah am 15.11.1995 "gemäß Bewilligung vom 1.6.1994 mit URxxxx Notar Dr G" -> Dies bezieht sich darauf, daß schon in der Erbbauurkunde von 1994 sicher gestellt wurde, daß jeder zukünftige Erbbauberechtigte ein Vorkaufsrecht erhält.
Ich wurde zu keiner Zeit vom Verkauf des Grundstückes an die Firma BBB informiert. Erst als einige Jahre später die Firma BBB den Erbbauzins von mir einziehen wollte, trat diese Firma für mich in Erscheinung
Kurz nach meiner Kaufvertragsannahme (8.8.95), aber noch vor der notariellen Auflassung (Okt 95) hat AAA offenbar schon das Grundstück an die BBB verkauft, nämlich am 11.8.95.
Mein Vorkaufsrecht wurde am 15.11.95 grundbuchlich eingetragen. Einen Tag später - am 16.11.95 - wurde die Eigentumsübertragungs-Vormerkung für die BBB eingetragen, der finale Eintrag als neuer Eigentümer für die BBB geschah am 6.3.96
Fragen:
Hätte die Firma AAA mich verpflichtend über den Verkauf des Grunstücks informieren müssen?
Hätte die Firma BBB mich nicht ebenso verpflichtend fragen müssen, ob ich mein Vorkaufsrecht auf meinen Grundstücksanteil ausüben möchte?
Mit dem Grundbucheintrag der Firma BBB als neuer Eigentümer im März 96 wurde scheinbar noch nicht sofort das Erbaurecht auf die Firma BBB umgeschrieben. Ich müsste hier mal einen aktuelleren Grundbuchauszug einholen.
Für das Gesamtgrundstück habe ich den Grundbuchauszug vom 11.3.1996, für meinen Grundstücksanteil ist er von 2001 datiert.
Eventuell müsste man beim Grundbuchamt noch das "Datum des jeweiligen Posteingangsstempels" der Urkunden prüfen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort
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