Frage geschrieben am 21.07.2010 22:49:26
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Vorfahrt-Mißachtung mit Unfall
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3403Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mit welchem Bußgeld habe ich hier zu rechnen? Wieviele Punkte in Flensburg wird das geben? bzw. Kann hier ein Fahrverbot ausgesprochen werden?
Danke vorab für die Auskunft.
Antwort geschrieben am 21.07.2010 23:40:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Missachten der Vorfahrt und der daraus resultierende Unfall werden mit einem Bußgeld von Vorfahrstmißachtung mit Unfall kostet 120 EUR Bußgeld und 3 Punkten im Kraftfahrtzentralregister geahndet.
Ein Fahrverbot werden Sie nicht zu befürchten haben.
Anders kann es allerdings aussehen, wenn Sie wegen einer Straftat (fahrlässige Körperverletzung) verurteilt werden. Nach § 44 StGB kann das Gericht dann nämlich für die Dauer von 1 Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Ich empfehle Ihnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten, einen Anwalt mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen, um ein etwaiges Fahrverbot zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45 D-50739 Köln
Tel.: 0221 801 37193 oder 0221 355 9205
Fax: 0221 801 37206
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.scheidungs-auftrag.de
Online-Beratung - Online-Mahnbescheid - Online-Scheidung
E-Mail: info@rechtsanwalt-schwartman
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwartmann direkt

