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Frage geschrieben am 10.05.2010 15:02:38

Voraussetzungen um Parfüm-Mischungen herzustellen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1115
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir planen Parfüm-Mixturen aus fertigen Rohstoffen (naturreinen ätherischen Ölen, Alkohol, Wasser) anzufertigen und diese zu vertreiben.

Die Rohstoffe werden wir bei Großhändlern in Deutschland erwerben.

Gibt es neben der Pflicht dies in unserer Gewerbeanmeldung / HRB aufzuführen weitere Anforderungen an Mitarbeiter und Räumlichkeiten um die Erlaubnis hierfür zu erlangen?


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Diese Antwort ist vom 10.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.05.2010 15:51:37
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Parfümherstellung gehört nicht in die Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe. Das bedeutet, dass Sie lediglich das Gewerbe anmelden müssen und die Produktion (sachliche und personelle Mittel) sicherzustellen haben.

Hinsichtlich des Produktes selbst haben Sie verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten, als wichtigste u.a. die "KosmetikV", die die Stoffe vorschreibt, die als nicht zugelassene Stoffe innerhalb der Produktion nicht verwendet werden dürfen.

Außerdem haben Sie nach § 5d Abs. ! KosmetikV die zuständige Übersachungsbehörde über die Produktionsaufnahme vor dem erstmaligen Inverkehrbringen zu informieren.

Auch ist von Ihnen das Bundesamt für Verrbaucherschutz zu informieren über den Handelsnamen, Zusammensetzung und Produktbezeichnung (§ 5d II KosmetikV).

Hinsichtlich von Personen gibt es keine speziellen Vorschriften, die zu beachten sind, wenn sie den arbeitsvertraglichen Bestimmungen genügen.

Im sachlichen Bereich muss sichergestellt sein, dass ordnungsgemäße Mittel zur Herstellung bereit stehen, die eine hygienische Produktion gewährleistet (z.B. Anmietung von Gewerberaum, Bereitstellung von Produktionsmaschinen).

Wenn Sie noch Fragen haben, dann können Sie diese gern stellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt



Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.05.2010 16:06:15

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

genau so habe ich mir eine hilfreiche Antwort vorgestellt. Direkt, präzise und eben: hilfreich.

Vielen Dank,

Daniel Knapp.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.05.2010 16:39:36

Sehr geehrter Herr Knapp,

vielen Dank und viel Erfolg für Ihren Geschäftsbetrieb.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Voraussetzungen um Parfüm-Mischungen herzustellen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-05-10
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