Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Maklervertrag.
Hallo!
Ich bin völlig verweifelt. Seit letztem Jahr versuche ich nun schon mein Haus zu verkaufen, da mein Mann verstorben ist und ich es nicht mehr darin aushalte.
Ich und auch die Sparkasse annoncierten mein Haus in der Zeitung. Eines Tages meldete sich ein Mann bei mir, der ständig eine Anzeige in der Zeitung hatte 'Handwerker sucht Haus'. Dass es sich um einen Makler handelt, der auf diese dubiose Weise an Aufträge kommen möchte, wusste ich nicht. Irgendwann hatten wir einen Termin vereinbart, bei dem er mich fragte, ob er sich um den Verkauf meines Hauses kümmern könnte. Da ich das Haus unbedingt verkaufen möchte, stimmte ich zu und unterschrieb einen Maklervertrag.
Im November fand sich dann über den Makler ein junges Paar, welches sich für mein Haus interessierte. Da der Vertrag mit dem Makler fast abgelaufen war, ließ er mich schnell noch einen neuen unterschreiben. Er tarnte das Ganze damit, dass das Paar einen niedrigeren Preis zahlen wollte und der Vertrag deshalb geändert werden müsste - quasi die niedrigere Summe, mit der ich einverstanden war, eingetragen werden müsste. Dass er damit nur noch ein weiteres halbes Jahr rausschlagen wollte, wurde mir erst im Nachhinein bewusst.
Abgesehen davon, dass ich mit der Arbeit völlig unzufrieden bin und war, da er mich zu keinem Zeitpunkt auf dem Stand der Dinge hielt und mich nicht einmal über einen kurz bevorstehenden Notar-Termin zur Beurkundung - also den Verkauf des Hauses an das junge Paar - informierte, kam es noch dicker: ER BEDROHTE DIE JUNGE SCHWANGERE FRAU IN IHREM GESCHÄFT !!!!!!!!!
Ich bin nach wie vor völlig sprachlos über diesen Vorfall.
Und zwar ging er davon aus, das junge Paar wollte ihn um seine Provision bringen. Dass nicht an dem war, wusste ich, da ich mit beiden in Kontakt stand. Die beiden waren mit der Arbeit des Maklers selbst unzufrieden, da ich mir durch seine Nachlässigkeit keine Wohnung suchen konnte und sich die Hausübergabe somit um drei Monate verschieben würde - was für ein Paar, welches ein Kind erwartet, eine viel zu lange Zeit ist.
Logischer Weise versuchten sie eine Lücke im Vertrag des Maklers zu finden, um die Provision, die im Übrigen mit ca. 11% (!!!) angesetzt ist, wenigstens verringern zu können. Diese Lücke fanden sie. Er sicher auf einmal auch. Das widerrum brachte den Makler zur Annahme, sie würden ihn hintergehen und um seine Provision bringen wollen - was seinerseits lediglich eine Annahme war. Kurz vorm Notar-Termin rief er die beiden Interessenten tagelang etliche Male an (nachdem er sich wochenlang gar nicht kümmerte), weil er - ich drücke es mal primitiv aus - seine Fälle schwimmen sah. Das Paar reagierte nicht auf ihn, weil sie sauer und enttäuscht von seiner Arbeit waren. Dann tauchte der Makler im Geschäft der jungen, schwangeren(!) Frau auf, traf sie nicht an, bekam wohl später eine SMS von ihr, er möchte nicht noch einmal bei ihr auf Arbeit auftauchen und alles Weitere mit mir und ihrem Partner klären. Er reagierte nicht auf die SMS (obwohl er zuvor keine Scheu zeigte, SMS zu schicken), sondern stand stattdessen kurz nach 19 Uhr noch einmal in ihrem Geschäft - in männlicher Begleitung. Zu einer Zeit, zu der er hätte damit rechnen müssen, dass die junge Frau alleine ist, da sie im gleichen haus wohnt. Er bedrohte sie im Beisein einer ihrer Kundinnen solange, bis sie die Polizei rief, weil er und sein 'Mitarbeiter' nach mehrmaliger Aufforderung nicht gehen wollten. Er bedrohte sie geschickt, nicht mit direkt ausgesprochenen Drohungen. Er versicherte ihr, dass er nicht um seine Provision herum kommt und ohne ihn kein Notar-Termin stattfinden würde u.v.m.! Am Abend schickte er ihr noch eine SMS, sie solle gut schlafen und von ihm träumen - also bedrohte sie wieder. Sie schlief zwei Nächte danach kaum und das Ganze beschäftigte sie derart, dass sie sogar mit vorzeitiger Wehentätigkeit zum Arzt fuhr.
Logische Schlussfolgerung: Das Paar möchte das Haus nicht mehr kaufen, solange dieser Makler für den Verkauf verantwortlich ist!
Ich möchte aber, dass dieses Paar mein Haus bekommt. Sie sind so freundlich und sympathisch. Eine Familie, genau wie sie auch mein Mann in dem Haus gerne gesehen hätte. Abgesehen davon versuche ich nun schon so lange, das Haus zu verkaufen.
Wie kann ich von dem Makler-Vertrag zurücktreten?? Ist denn die polizeilich vermerkte Bedrohung kein Grund, vom Vertrag zurückzutreten?? Es kann doch nicht sein, dass ein Makler meine Interessenten derart verschreckt und ich weiter mit ihm zusammen arbeiten muss, obwohl ich ihn für diese Tat verabscheue und keinerlei Grundlage mehr für eine geschäftliche Verbindung mehr sehe?!
Im Übrigen habe ich in den letzten Tagen nun schon viele dubiose Geschichten über den Makler gehört. Hätte ich nur eine vorher gekannt, häte ich ihn nie beauftragt. Ich hätte schon bei seiner 'Handwerker-sucht-Haus-Geschichte' durchschauen müssen. Ich ärgere mich so sehr!
Den unterschriebenen Vertrag sende ich Ihnen gerne per Mail, ich habe ihn einscannen lassen.
Hochachtungsvoll,
U. Frühauf
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.02.2010 19:34:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Makler haben sehr häufig und schnell den Ruf unseriös zu sein, gelegentlich zu Recht, häufig aber auch zu Unrecht.
In diesem Fall jedenfalls sind Sie tatsächlich an ein mehr als unseriös zu bezeichnendes Exemplar geraten. Da hier tatsächlich strafrechtlich relevante Handlungen vorgenommen worden sind, einerseits dem jungen Paar gegenüber zumindest eine Nötigung erfolgt ist, andererseits aber auch Ihnen gegenüber ein versuchter Betrug vorliegen könnte, sollten Sie unbedingt zur Polizei gehen und Strafantrag stellen, damit er nicht auch anderen "Kunden" das Leben schwer machen kann.
Gegebenenfalls können Sie den Maklervertrag anfechten, falls dieser durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustandekam. Ob dies der Fall ist, kann ich aufgrund der mir bekannten Angaben leider nicht abschließend bewerten. Diese Anfechtung muss binnen eines Jahres ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen. Sollte eine Anfechtung rechtlich zulässig sein, bewirkt diese, dass der Maklervertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Dann steht dem Makler keinesfalls eine Privision zu.
Anderenfalls müssen Sie den Maklervertrag kündigen. Da hier offensichtlich ein befristeter Maklervertrag vorliegt, ist dieser leider nicht ordentlich kündbar. Sie könnten ihn jedoch außerordentlich, fristlos kündigen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf des vereinbarten Termins unzumutbar ist. Dies ist zweifelsfei der Fall, fraglich ist allenfalls, ob sie dies auch beweisen können.
Eine Kündigung beseitigt den Vertrag jedoch nicht rückwirkend, so dass sich folgendes Problem stellt: Verkaufen Sie auch nach Beendigung des Maklervertrags an einen durch den Makler vermittelten Interessenten, fällt nach wie vor die Maklerprovision an. Wenn Sie dies vermeiden wollen, müssen Sie einen Kaufvertrag schließen, der nicht auf Leistungen des Maklers zurückzuführen ist. Wenn Sie jedoch unbedingt an dieses Pärchen verkaufen wollen, sollten Sie das Haus zunächst an das Pärchen vermieten und dem Pärchen ein Vorkaufsrecht einräumen (andernfalls wird das Pärchen sich auf diese Lösung bestimmt nicht einlassen). Dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Mietvertrag aufheben und einen Kaufvertrag schließen. Liegt hier ein Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen der letzten Maklertätigkeit und dem Abschluss des Kaufvertrags, vermutet die Rspr., dass die Maklerleistung hierfür nicht mehr ursächlich war. Alles andere müsste der Makler beweisen, was ihm kaum gelingen dürfte.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Sollten Sie im weiteren Fortgang der Angelegenheit einen Anwalt beauftragen wollen, können Sie sich gern an mich wenden.
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