Frage geschrieben am 29.04.2007 17:08:00Betreff: Vom Kaufvertrag zurückgetreten und Trotzdem Schadensersatzanspruch?
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1529
Mit freundlichen Grüßen
Duc Anh Dang
Antwort geschrieben am 29.04.2007 17:22:48
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Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 269
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Käuferseite, die vorliegend vom Kaufvertrag zurückgetreten ist (ob eine einvernehmliche Vertragsauflösung stattgefunden hat, kann mangels Detailkenntnis Ihres Falles nicht beurteilt werden), bei Erwerb eines Plagiats Schadenersatzansprüche stellen kann. Hier wird es darauf ankommen, ob laut Artikelbeschreibung auf eine gebrauchte oder neue Tasche geboten worden ist. Bei einem gebrauchten Artikel sind natürlich Abzüge vorzunehmen (Abzug neue für alt), da dieser nicht den Neupreis wert gewesen wäre. Im Hinblick auf die Höhe des Ladenpreises der Tasche ist die Gegenseite darlegungs- und beweispflichtig.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten und mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen – diesem ist es ggf. möglich, den Schadenersatz zumindest deutlich zu reduzieren. Alternativ können Sie sich auch selbst an die Gegenseite wenden und unter Verweis auf den Abzug neu für alt eine wesentlich niedrigere Summe anbieten, mit der die Sache beendet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.04.2007 18:08:01
Sehr geehrter Herr Michael Böhler,
haben der Verkäufer und die Käuferin sich nun vom Kaufvertrag zurückgezogen, nachdem der Verkäufer ihr den Kaufpreis erstattet hat oder nicht? Da ihre Anwältin schrieb: "Meine Mandantin hatte mit ihnen einen wirksamen Kaufvertrag über die Original Louis Vuitton Tasche geschlossen."
Ist der Kaufvertrag nun noch wirksam, obwohl ich ihr den Kaufpreis erstattet habe???
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Michael Böhler,
haben der Verkäufer und die Käuferin sich nun vom Kaufvertrag zurückgezogen, nachdem der Verkäufer ihr den Kaufpreis erstattet hat oder nicht? Da ihre Anwältin schrieb: "Meine Mandantin hatte mit ihnen einen wirksamen Kaufvertrag über die Original Louis Vuitton Tasche geschlossen."
Ist der Kaufvertrag nun noch wirksam, obwohl ich ihr den Kaufpreis erstattet habe???
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.04.2007 10:05:45
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Kaufvertrag ist nicht mehr wirksam, da er bereits rückabgewickelt worden ist. Allerdings spielt dies für den Schadenersatzanspruch keine Rolle, da hier davon ausgegangen wird, dass der Schaden darin besteht statt es Originals ein Plagiat erhalten zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Kaufvertrag ist nicht mehr wirksam, da er bereits rückabgewickelt worden ist. Allerdings spielt dies für den Schadenersatzanspruch keine Rolle, da hier davon ausgegangen wird, dass der Schaden darin besteht statt es Originals ein Plagiat erhalten zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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