Seit März 2011 bin ich Vollzeit angestellt, bleibe aber weiterhin privat versichert.
Bin jetzt schwanger in der 17 SSW und meine Frauenärztin möchte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, da das eine Risikoschwangerschaft ist.
Meine Frage: was kommt auf mich zu? Muss der Arbeitgeber weiter mein Lohn bezahlen, obwohl ich keine Beiträge in der gesetzlichen KK bezahle? Mein Betrieb läuft auch ohne mich, aber ich möchte nicht auf das Gehalt, was ich als Angestellte bekomme verzichten?
Danke für Ihre Antwort!
Tomi
Antwort geschrieben am 08.01.2012 16:50:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Da Sie als Angestellte abhängig beschäftigt sind, fallen Sie unter den Schutzbereich des § 1 MuSchG. Wenn Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot nach § 3 I MuSchG ausstellt, dann haben Sie nach § 11 I MuSchG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Durchschnittslohnes der letzten 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Diese Lohnfortzahlung hat nichts mit der Frage der Kostenerstattung des Arbeitgebrs zu tun.
Ihr AG kann auch bei Ihnen über § 2 I AAG die gezahlten Beträge erstattet bekommen. Dies geht bei privat Versicherten über die letzte gesetzliche Krankenkasse, oder ansonsten über das Wahlrecht des AG nach § 175 SGB V.
Ihr Anspruch richtet sich aber immer direkt gegen den Arbeitgeber.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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