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Ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei einem Minijob auch für die KV möglich und resultiert daraus eine vollwertige Krankenversicherung?
Der Fall:
Der Sohn eines Kollegen ist seit vorigem Herbst arbeitslos und wohnt seit Sommer bei seinem Bruder zur Untermiete. Zum November lief sein ALG-I aus. Er beantragte zum Dezember 2011 ALG-II. Dies wurde abgelehnt, da sein Privatvermögen (verteilt auf Bauspar- und VL-Vertrag, Sparbrief und Tagesgeld) von knapp 18.000,-€ zu hoch sei und er es erst abschmelzen müsse. Daher teilte ihm seine Krankenkasse mit, daß er ab Januar 2012 nicht mehr krankenversichert ist und nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung zum Preis von 132,-€ im Monat bestehe.
Seit Frühjahr 2011 hat er einen Minijob als Auffüller bei einer Supermarkt-Kette und verdient zwischen 130,- und 380,- im Monat. Eine Aufstockung auf 401,- lehnt der Arbeitgeber ab und mehrere Minijobs lassen sich wegen der wechselnden Schichten und der unregelmäßigen, sehr kurzfristigen Einsätze nicht koordinieren.
Gibt es die Möglichkeit, ähnlich der RV auch in der KV auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob zu verzichten und durch Aufstockung der Pauschalbeiträge eine vollwertige Krankenversicherung zu erhalten und wenn ja: Muß der Arbeitgeber dem Zustimmen?
Antwort geschrieben am 29.12.2011 13:18:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Gibt es die Möglichkeit, ähnlich der RV auch in der KV auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob zu verzichten und durch Aufstockung der Pauschalbeiträge eine vollwertige Krankenversicherung zu erhalten und wenn ja: Muß der Arbeitgeber dem Zustimmen?
Nein, die Möglichkeit ist leider nicht gegeben.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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