Vollstreckungsbescheid im Führungszeugnis
| 12.06.2009 18:30 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Hallo,
ich habe mich bei einer Behörde um ein Arbeitsplatz beworben, welche jetzt ein Führungszeignis (Belegart O zur Vorlage bei Behörden nach §30 Abs. 5 BZRG) haben möchte.
Meine Frage ist dazu, da ich leider einen großen Fehler gemacht habe, woraus ein Vollstreckungsbescheid resultier ist, steht dieser im Führungszeugnis drin, welches die Behörde bekommt?
Also ganz einfach, seht im einem Führungszeugnis der Belegart O Vollstreckungsbescheide und unter welchen voraussetzungen/wie lange?
Da das Führungszeugnis ja leider direkt dort hin geschickt wird, kann ich es ja leider vorher nicht einsehen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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