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Frage geschrieben am 12.05.2011 20:21:27

Vollstreckungsankündigung von Hauptzollamt für Berufsgenossenschaft

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1310
Ich habe vor ca 15 Jahren ein Imbiss Gewerbe angemeldet welches ich aber zu keinem Zeitpunkt praktiziert habe.Nun habe ich für 2008 und 2009 Beitragsbescheide vorliegen , nach denen die BG Nahrung Genuss von mir 1000 ,-€ haben will .Ich hatte daraufhin mehrfach per Einschreiben Einspruch eingelegt und erklärt , dass das Gewerbe nie ausgeführt wurde .Die BGN hat auf keine bis dato reagiert.

Die BG beruft sich auf eine Ihr vorliegende Gewerbeanmeldung.Auf Nachfrage beim Gewerbeamt existiert aber kein Imbiss auf meinen Namen , weder im Archiv noch aktuell.
Somit ist mir die Möglichkeit genommen , dieses Gewerbe abzumelden , da es beim Gewerbeamt gar nicht existent ist .

Ich nehme an , dass dieses (das Gewerbeamt )nach einem bestimmten Zeitraum der Inaktivität wohl automatisch löscht .Leider habe weder ich noch die BGN davon Kenntnis gewonnen.

Wie gehe ich jetzt vor , um die Zwangsvollstreckung abzuwenden ?



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