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Frage geschrieben am 18.02.2010 17:36:49

Vollstreckung von Pfändungstiteln im EU-Ausland

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2467
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch eine frühere Selbständigkeit mit meinem Ex-Partner im KFZ-Bereich sind Schulden entstanden, die ich nun alleine zu tragen habe, da das Gewerbe auf meinen Namen lief. Die Gläubiger sind Finanzamt, Krankenkasse, ehem. Vermieter ect.
Da das ganze bereits 6 Jahre her ist, gibt es bereits Titel zur Vollstreckung. Ich habe auch bereits die E.V. abgegeben.
Da ich in Deutschland keine Anstellung finde, habe ich mir überlegt ins EU-Ausland, Niederlande oder Ungarn zu gehen und mich dort mit einem Dienstleistungsunternehmen und einem Internethandel selbständig zu machen.
Wie sieht es mit der Vollstreckung der Titel im EU-Ausland aus.
Wird das dortige FA informiert? Werden die Titel dort auch jedem Kunden vorgelegt.
Sollte Niederlande in Frage kommen, bleibe ich in D wohnen.
Ich will mich vor den Rückzahlungen drücken, nur geht es stück für stück.


Antwort geschrieben am 18.02.2010 18:00:49
Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Innerhalb der EU ist in den meisten Ländern die Vollstreckung eines deutschen Titels relativ schnell und problemlos möglich. Grundlage dafür ist ein Europäischer Vollstreckungstitel. Die meisten deutschen Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheid etc.) können vom zuständigen Gericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden. Damit kann der deutsche Gläubiger im EU-Ausland dann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben.

Wie das Vollstreckungsverfahren im einzelnen abläuft, richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Recht des EU-Landes. In den Niederlanden und in Ungarn ist die Vollstreckung eines deutschen Titels über den Europäischen Vollstreckungstitel auf jeden Fall möglich und wird auch von den Gläubigern mit Sicherheit in Erwägung gezogen werden.

Die vollstreckbaren Titel werden - genau wie in Deutschland - nicht automatisch jedem Kunden vorgelegt. Das Finanzamt erlangt grundsätzlich nur dann Kenntnis von den deutschen Titeln, wenn entsprechende Informationen z. B. im Rahmen der Vollstreckung weiter geleitet werden.

Der Umzug ins Ausland - egal ob EU- oder sonstiges Ausland ist aber sicherlich kein Weg, sich vor den titulierten Forderungen der Gläubiger zu drücken, zumal deutsche Titel in der EU und auch in anderen, nicht EU-Ländern möglich ist. Die Flucht ins Ausland, um den Schulden zu entkommen, sollten Sie daher erst gar nicht in Erwägung ziehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort eine erste Orientierung geben konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.02.2010 19:21:04

Vielen Dank für Ihre Antwort, habe grade erst gesehen, das das wort "nicht" im letzten Satz fehlt.
Ich will mich nicht vor der Schulden drücken, sondern kann sie nur stück für stück zurückzahlen. Halt so wie das Einkommen es hergibt. Nur ohne Arbeit gibt es keine andere Möglichkeit als eine Insolvenz.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.02.2010 19:45:52

Sehr geehrte(r) Fragestelle(r),

ich bin beruhigt, dass hier nur das - kleine aber wichtige - Wort "nicht" fehlte. Im Hinblick auf die Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Titel im EU-Ausland ändert sich dadurch aber nichts.

Sofern Sie in den Niederlanden oder in Ungarn eine Arbeit finden und dadurch wieder ein gesichertes Einkommen vorhanden wäre, sollten Sie darüber nachdenken, den Gläubigern frühzeitig Ratenzahlungen anzubieten. Dadurch können vielleicht Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden und Sie hätten die Möglichkeit, die Forderungen nach Ihren finanziellen Möglichkeiten allmählich abzuzahlen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Arbeitssuche!

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin

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Vollstreckung von Pfändungstiteln im EU-Ausland | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-02-18
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