Frage geschrieben am 01.03.2010 18:18:38
Vollstreckung (vom Hauptzollamt wg. Bafögschulden) Androhung Durchsuchungsanordnung
Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2525was soll man lange sagen...immense Schulden verschiedenster Gläubiger, da Vater meines Kindes mich mit allem hat sitzen lassen und alles auf meinen Namen lief, so dass ein Gefüge n ach dem anderen zusammenfällt.
bin alleinerziehend (Elternzeit/Hartz4).
Fakt:
Bafög hat Raten eingefordert. Ich mich leider aufgrund massenhaft vorhandener Probleme nicht rechtzeitig auf die Mahnungen gemeldet (ja ich weiss...grosser Mist). Darauf folgte Vollstreckungsankündigung. Im November 2009 habe ich dem Hauptzollamt sämtliche Unterlagen übermittel (ARGE Bescheid, Kontoauszüge, Kopie EV aus 2007). Mir wurde gesagt ein Außendienstmitarbeiter würde sich zwecks Termin mit mir in Verbindung setzen,was er bisher nicht tat.
Heute klingelte er an der Tür, wo ich aber gerade in Schuhen auf dem Sprung zu einem sehr wichtigen Termin war (kein Witz...Ämter etcpp) und keine Chance auf Reinlassen war. Ich MUSSTE los und so eine Vollstreckungssache ist nicht in 2 Minuten erledigt.
Der Beamte glaubte sicher kein Wort. Er meinte, Termin würde er natürlich nie abmachen, das würde nicht stimmen (habe das Gespräch aber schriftlich,dass das vereinbart wurde). Und, er hätte mich ja jetzt angetroffen und würde das nächste Mal mit der Polizei kommen und einen Durchsuchungsbefehl mitbringen.
Es wurde mir ein Schreiben dagelassen. Ich wäre heute nicht angetroffen worden und er käme am 17.3. wieder. Mündlich sagte er mir aber, er würde an dem Tag NICHT kommen.
ich bin SEHR verwirrt. Habe Angst,dass jetzt täglich die Tür aufgebrochen sein könnte,wenn ich nach Hause komme und mein Kind und ich nicht mal mehr ein sicheres zu Hause haben, denn ein neues Schloss könnte ich nicht bezahlen!
FRAGE(n):
-- ist das richtig, dass er JETZT einfach einen Durchsuchungsbefehl beantragen kann (und kriegen würde) ??????
--ist es nicht eher so, dass das erst NACH dem ZWEITEN vergeblichen Besuchstermin möglich ist???
---muss ein Besuch nicht angekündigt werden???
--ich wurde "damals" gefragt, ob ich zahlen kann,was ich natürlich nicht kann, sonst würde ich es ja (Summe aktuell 634euro in dieser Sache). Ich könnte 5 Euro monatlich gerade nochmal schaffen, aber das obliegt sicher dem Hauptzollamt diese Ratenzahlung anzunehmen oder nicht richtig?
---kann das Bafög Amt (Bundeskasse) den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, wenn ich die Behörde davon überzeugen könnte???
der Bundeskasse habe ich übrigens zwischenzeitlich nach einer erneuten Mahnung geschrieben und um Aufschub gebeten, aber das ist noch frisch und habe noch keine Antwort.
Und ich weiss, mein Einsatz ist sicher der totale Witz für einen Anwalt, aber mehr ist nicht drin, was Sie wiederum 100x am Tag sicher hören...trotzdem...Versuch macht klug und vielleicht findet sich ja doch jemand,denn ich bin mir sicher, dass es eine sehr klar definierte Antwort gibt, die ich nur leider nicht kenne:-(
ich versuche wirklich überall endlich die ganzen Probleme zu lösen, aber ständig kommt etwas "Neues" (weil es ja schon länger lag) und dadurch bleibt das Nächste liegen und so geht es die ganze Zeit. Das bringt einen noch echt zum Verzweifeln.
danke im Voraus
mfg aus HH
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