Vollständiger Zahlungseinbehalt wg. Gewährleistungsanspruch rechtens?
05.07.2010 13:19 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Folgender Fall: Kunde (Kaufmann, kein Verbraucher) hat bei uns Möbel im Wert von rd. 1.000 Euro bestellt und auch geliefert bekommen. Nun reklamiert er kleinere Mängel (Schübe schwergängig, Lackierung mit kleinen optischen Fehlern).
Wir werden diese Mängel im Rahmen seines Anspruchs beheben, die Frage ist jedoch: darf er vollständig die Zahlung verweigern, solange die Mängel nicht behoben sind?
Da diese Frage bei uns sehr häufig Relevanz hat, einmal ganz allgemein: darf ein Käufer (vorwiegend KEINE VERBRAUCHER) sobald er einen Gewährleistungsanspruch anmeldet die Zahlung komplett verweigern?
Falls nicht, könnten wir unseren Zahlungsanspruch einklagen, auch wenn die Behebung der Mängel noch nicht abgeschlossen ist?
Trifft nicht Ihr Problem?
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wg. Gewährleistungsanspruch
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