Volljährigenunterhalt und evtl. Nachforderung
04.08.2012 12:18 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: 55,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
Erst die Fakten:
Mein Exmann und ich sind geschieden, beide wieder verheiratet. Mein Sohn lebt bei mir und wird 18 Jahre und schließt seine Schulausbildung voraussichtlich im August 2013 ab. Mein Exmann lebt mietfrei im Haus seiner Eltern (ob es schon überschrieben wurde weiß ich leider nicht). Ich habe noch eine weitere Tochter seit 2003.
Mein Sohn hat vom Anwalt seines Vaters eine Aufforderung bekommen meine Gehaltsnachweise der letzten 3 Jahre beizubringen. Nach Auskunft im JA habe ich die letzten 12 Monate geschickt und wir haben im gleichen Schreiben die Gehaltsnachweise des letzten Jahres vom KV beantragt. Diese sind nun endlich vom Anwalt gekommen mit folgendem Zusatz:
"Wir gehen davon aus daß Ihre Mutter wieder das höhere Gehalt (bis November 2011) anstrebt und legen das zu Grunde. Ferner weisen wir Sie darauf hin daß unser Mandant sein Nettoeinkommen um 480 Euro betriebsbedingte Aufwendungen kürzen wird, da der Weg zur Arbeit einfach 43 km beträgt."
Mein monatliches Netto war von Juli 2011 bis November 2011 ca. 2.100 Euro, aufgrund schlechter Auftragslage und geänderten Betreuungszeiten meiner Tochter (8 Jahre) wurde meine Arbeitszeit ab Dezember von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert und mein Nettogehalt liegt nun bei 1.700 Euro (ich habe keinerelei Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld etc), beziehe aber das Kindergeld und den Unterhalt für die Kleine (307 Euro)
Das Jahresnetto vom Kindsvater liegt bei 32.802 Euro (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld).
Bei unserem Scheidungsurteil wurde festgelegt daß der KV damals in der Gehaltsstufe 1 (0-1.500 Euro) zwei Stufen darüber KIndesunterhalt zu zahlen hat und den Unterhalt bei allen Änderungen automatisch anpassen muß.
Nun endlich zu meinen Fragen:
1. Wie verhält es sich mit dem Volljährigenunterhalt, wer muß in welchem Rahmen aufkommen?
2. Ich bin davon ausgegangen (nachdem ich immer gehört habe wie knapp das Geld beim KV ist und er deshalb sogar das Sparbuch meines Sohnes leergeräumt hat) daß er wirklich so wenig verdient wie er sagt, einen Gehaltsnachweis habe ich deshalb nie angefordert. In dieser Firma ist der KV wohl schon seit 2007 beschäftigt (lt. der Abrechnung) und wenn ich vom letzten Jahr ausgehe hat er jeden Monat 111 Euro zu wenig Unterhalt bezahlt. Kann ich diese nachfordern ggf. auch rückwirkend bis 2007? (bezahlt wurden 377 Euro, lt Tabelle wären es aber 488 Euro gewesen)
3. Hat mein Sohn eine Chance wegen dem Sparbuch (in das seine Omas seit seiner Geburt regelmäßig einbezahlt haben, das aber allerdings wohl auf seinen Vater lief - mit einem Vermerk daß es für den Sohn ist) etwas zu unternehmen?
Herzlichen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Nachforderung Volljährigenunterhalt
Nachforderung Volljährigenunterhalt









