Volljährigenunterhalt und Vermögen
| 09.11.2011 21:23 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
| in unter 2 Stunden
Hallo,
zum Unterhalten meines studierenden Sohnes bin
ich gleich verpflichtet, wie auch seine Mutter,
von der ich seit paar Jahren geschieden bin.
Da ihr Nettoeinkommen den Selbstbedarf nicht überschreitet, beteiligt sie sich an den Unterhaltszahlungen nicht. Sie besitzt jedoch ein Vermögen im Ausland - paar Grundstücke und eine Privatwohnung vom Wert insgesamt ca. 130.000 € - von denen sie eigentlich keinen Verbrauch macht. Sie will diese mal zukünftig günstig verkaufen.
Ist sie verpflichtet, ihr Vermögen anzugreifen - teilweise zu verkaufen - um unseren Sohn in der Studienzeit mitunterhalten zu können? Was sagen Vorschriften dazu?
Danke!
S.D.
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