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Frage geschrieben am 17.08.2009 14:48:34

Visum zwecks das Studium

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1091
Sehr geehrte Damen und Herren,


Mein Bruder hat Am15.06.09 seine Unterlagen zweck erhalt einer Studiumvisum an Deutschebotschaft in Teheran abgegeben.in der Regel dauert das Prozess zwischen 2 bis 3 Monaten.Ich habe schön mit Ausländerbehörden in Schmallkalden und Nordhausen angerufen aber leider haben die noch nicht seine Unterlagen erhalten!!(Da meine bruder eine Bedingtezulassung von FH Schmallkalden hat ,muss zuerst and die Aufnahmeprüfung Studienkolleg Nordhausen die am 31.Aug ist ,teilnehmen).
Habe auch eine e-mail an Deutscherbotschaft geschickt aber Sie haben geantworten dass aus Datenschutzrecht bestimmungen können mir keine Antwort mitteilen.mein brüder war auch gestern bei Deutschebotschat aber leider auch erfolglos.

könnten Sie bitte mir ein Rat geben ,wie ich dass prozess folgen bzw. beschleunigen kann?!

Mit Freunlichen Grüße
N.Kakavand


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.08.2009 16:34:58
Rechtsanwalt Maik Elster
Markt 23, 07743 Jena, Tel: 03641/628272, Fax: 03641/628274
Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Da Sie über den Bearbeitungsstand des Verfahrens Ihres Bruders keine Auskunft erhalten, wäre es sinnvoll, wenn Ihr Bruder eine Person vor Ort bevollmächtigt, die notwendige Korrespondenz zu führen bzw. die für die Beschleunigung der Bearbeitung notwendigen Informationen von der Behörde zu erfragen.

Diese Person kann eine Privatperson (z.B. Sie) sein. Selbstverständlich könnten er jedoch auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen betrauen.

Sofern Ihr Bruder einen Anspruch auf Erteilung des Visums hat, kann hierauf Klage erhoben werden. Beachten Sie jedoch bitte, dass an Hand der von Ihnen geschilderten Informationen keine Beurteilung dahingehend erfolgen kann, ob die Voraussetzungen für eine Erteilung des Visums vorliegen.

Schließlich besteht die Möglichkeit eine Vorabzustimmung gemäß § 31 Abs. 3 AufenthaltsV zu beantragen. Für eine positive Entscheidung müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erteilt sein. Darüberhinaus muss ein besonderer Grund für die Eilbedürftigkeit gegeben sein.

---
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt


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