Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 52 weitere Antworten zum Thema Visum.
Guten Tag!
Ich habe in der Ukraine ein Studium der Germanistik abgeschlossen und habe mich in Deutschland für ein neues Studium beworben. Ich habe mich an der Uni XY für verschiedene Kombinationen aus BWL und einer Geisteswissenschaft, sowie für Medizin und Jura beworben. Medizin war mein Jugendtraum und Jura passte zu meinem Vorwissen und meinen Interessen. Ich wollte meine Chancen für einen Studienplatz erhöhen, daher viele Fächer gewählt, die mich aber alle sehr interessieren. Für Medizin und Jura rechnete ich mir keine hohen Chancen aus. Ich habe aber für fast alle Fächer eine Zulassung bekommen! Für Medizin war die Einschreibungsftist jedoch etwas kurzfristig. Daher habe ich für den Visumantrag Medizin als erste Wahl, wenn Visum rechtzeitig fertig wird und Recht als zweite Wahl, die aber auch sehr interessant für mich ist. In dem Konsulat der Deutschen Botschaft in Kiew wurde mir von der leitenden Mitarbeiterin gesagt, dass zwei Fächer nicht ok sind und ich solle ein neues Motivationsschreiben verfassen - das habe ich gemacht mit Rechtswissenschaft als Wahl, weil mir die Mitarbeiterin gesagt hat, sie kann ein schnelles Visum in 2-3 Wochen nicht versprechen, sodern es normalerweise 6-8 Wochen dauert.
Ich habe gewartet und mich schon über das Jura-Studium informiert. Ich hab auch angefangen Bücher (als ebooks) über Recht zu lesen.
Nach 3 Wochen wurde ich zum Gespräch ins Konsulat eingeladen. Dort hat die Mitarbeiterin sofort Druck auf mich gemacht, dass ich gar nicht Recht studieren will, sondern einfach nach Deutschland kommen will. Warum habe ich so viele Fächer gewählt? Sonst gab es beim Antrag keine Probleme, auch hat sie meine Sprachkenntnisse gelobt. Ich habe versucht, so gut es in so einer Stress-Situation ging, mich zu verteidigen. (Ich kann ein Gedächnisprotokoll dieses Gesprächs schicken. Dort hab ich auch mehr über meinen Entscheidungsprozess geschrieben.) Aber meine Argumente wurden nicht ernst genommen. Die Mitarbeiterin hat mich dazu gebracht, zu sagen, dass ich vielleicht später zu Medizin wechseln möchte. Dann hat sie gesagt, dass sie mit ihrem Chef meinen Fall bespricht, ob ich mit Wechselabsicht vielleicht doch ein Visum bekommen kann.
Ich will aber gar nicht wechseln, sondern wirklich, sehr sehr Jura studieren! Warum wird mir trotz guter Begründung mangelnde Motivation unterstellt?
Kann vielleicht ein Anwalt mit einem Brief an die Botschaft eine zu erwartende Ablehnung verhindern, bzw. eine Remostration bewirken? Wieviel würde so ein Brief bzw. Briefwechsel kosten? Ich habe noch keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Generelle Frage: Ist es überhaupt von Bedeutung, wieviele Fächer auf dem Zulassungsbescheid der Uni stehen? Wie kann man glaubhaft machen, dass die Motivation für ein Fach sich im Laufe des Entscheidungsprozesses verändert bzw. entwickelt hat?
Vielen Dank für Antworten in Voraus!
Antwort geschrieben am 12.09.2011 19:10:56
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach Aufnahme des Studiums kann ein Wechsel des Studienfaches als Wechsel des Aufenthaltszwecks angesehen werden.
Ein sogenannter Zweckwechsel ist aber nach § 16 Absatz AufenthG ausgeschlossen.
Insoweit kann die von Ihnen im Gespräch abgegebene Erklärung, dass Sie nach Aufnahme des Jurastudiums eventuell zu Medizin wechseln möchten, zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden und zur Ablehnung der beantragten Aufenthaltserlaubnis führen.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG wird in der Regel nur für ein bestimmtes Studienfach bzw. nur für eine bestimmte Studienfachkombination erteilt. Daher hat die Anzahl der Studienfächer auf dem Zulassungsbescheid durchaus eine Relevanz.
Sollten Sie in der Angelegenheit einen Rechtsanwalt beauftragen, müssten Sie mit ungefähren Kosten in Höhe von 600,- EUR rechnen, soweit nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) abgerechnet wird.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.09.2011 20:32:59
Ok, das Visum wird für einen bestimmten Studienfach ausgestellt, aber zum Zeitpunkt des Visumantrags bzw. Visumserteilung habe ich mich schon für einen Studiengang entschieden. Ich musste im Online-Bewerbungsportal der Uni verbindlich für einen Studiengang zusagen (das steht auf dem Zulassungsbescheid) und habe das auch gemacht. (Vielleicht fehlte Ihnen diese Information in meiner Frage.)
Ich bitte doch nicht im Antrag um ein Visum für das Studium von mehreren Fächern, sondern für ein bestimmtes Fach. Und ich begründe, warum ich dieses Fach studieren will.
Und jetzt nochmal meine Frage: Ist es relevant, um wieviele Fächer ich mich beworben habe, wenn ich mich am Ende für eines entschieden habe, wenn es um die Einschätzung meiner Motivation für dieses Fach geht?
Und wie kann ich Ihrer Meinung nach meine Motivation für eine evtl. Remonstration glaubhaft machen?
Danke im Voraus, wenn Sie nochmal über meine Frage nachdenken!
Ok, das Visum wird für einen bestimmten Studienfach ausgestellt, aber zum Zeitpunkt des Visumantrags bzw. Visumserteilung habe ich mich schon für einen Studiengang entschieden. Ich musste im Online-Bewerbungsportal der Uni verbindlich für einen Studiengang zusagen (das steht auf dem Zulassungsbescheid) und habe das auch gemacht. (Vielleicht fehlte Ihnen diese Information in meiner Frage.)
Ich bitte doch nicht im Antrag um ein Visum für das Studium von mehreren Fächern, sondern für ein bestimmtes Fach. Und ich begründe, warum ich dieses Fach studieren will.
Und jetzt nochmal meine Frage: Ist es relevant, um wieviele Fächer ich mich beworben habe, wenn ich mich am Ende für eines entschieden habe, wenn es um die Einschätzung meiner Motivation für dieses Fach geht?
Und wie kann ich Ihrer Meinung nach meine Motivation für eine evtl. Remonstration glaubhaft machen?
Danke im Voraus, wenn Sie nochmal über meine Frage nachdenken!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.09.2011 15:10:04
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Nachfragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Ihren Angaben zufolge haben Sie beim Visumsantrag angegeben, als erste Wahl Medizin und als zweite Wahl Jura studieren zu wollen.
Die Konsularmitarbeiterin hat dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Anlass genommen, um dies beim persönlichen Gespräch zu hinterfragen.
Selbstverständlich kann es sein, dass man sich im Laufe des Visumsverfahrens für ein anderes Studienfach entscheidet. Nur sollte man dies gut begründen können.
Leider fehlen mir hierzu von Ihnen weitere Informationen, um einschätzen zu können, ob Ihre Begründung zur Motivation plausibel und nachvollziehbar war.
Ihre Motivation könnten Sie im Nachhinein durch Abgabe einer sogenannten eidestattlichen Erklärung glaubhaft machen.
Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung Ihrer Nachfragen weitergeholfen zu haben.
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Nachfragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Ihren Angaben zufolge haben Sie beim Visumsantrag angegeben, als erste Wahl Medizin und als zweite Wahl Jura studieren zu wollen.
Die Konsularmitarbeiterin hat dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Anlass genommen, um dies beim persönlichen Gespräch zu hinterfragen.
Selbstverständlich kann es sein, dass man sich im Laufe des Visumsverfahrens für ein anderes Studienfach entscheidet. Nur sollte man dies gut begründen können.
Leider fehlen mir hierzu von Ihnen weitere Informationen, um einschätzen zu können, ob Ihre Begründung zur Motivation plausibel und nachvollziehbar war.
Ihre Motivation könnten Sie im Nachhinein durch Abgabe einer sogenannten eidestattlichen Erklärung glaubhaft machen.
Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung Ihrer Nachfragen weitergeholfen zu haben.
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