Videoüberwachung ohne Beschluss
| 08.05.2010 00:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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In unserer Wohnanlage hat - nach einigen Diebstählen in der Tiefgarage - der Verwalter (mit Unterstützung der Verwaltungsbeiräte) eine Videoüberwachung installiert, die die Einfahrt zur Tiefgarage sowie das 1.UG abdeckt. Es gab dazu keinerlei Information an die nicht beteiligten Eigentümer und Mieter bezüglich Sinn+Zweck, was genau aufgezeichnet wird etc. - eines Tages waren die Kameras einfach da. Ich kann jetzt meinen Stellplatz nicht mehr erreichen, ohne gefilmt zu werden und weiss auch nicht, wer Einsicht in die Aufzeichnungen hat. Auf meine Aufforderung an den Verwalter (Einschreiben mit Fristsetzung), die Kameras zu beseitigen erhielt ich bisher keine Antwort.
Frage:
Soweit ich weiss, ist diese Installation eine bauliche Veränderung, die einen einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung erfordern würde.
Ist das korrekt? Wie soll ich sinnvollerweise vorgehen, um die Deinstallation der Anlage zu bewirken?
Danke.
Trifft nicht Ihr Problem?
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