Frage geschrieben am 25.01.2010 20:53:20
Videos einer TV Sendung auf einer Webseite mit GEMA Musik
Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1222über meinen Kunden wurde im TV berichtet. Der Sender hat Ihm eine Kopie der TV Ausstrahlung auf DVD zukommen lassen und erlaubt das es auf seiner Webseite gezeigt wird.
In der Sendung wird nun im Hintergrund Musik genutzt die bekannt ist und somit sicherlich in die GEMA-pflicht gehört.
Ist die Abgeltung des TV Senders (öffentlich Rechtlich) an die GEMA ausreichend oder muss nun zusätzlich für die Wiedergabe auf der Webseite meines Kunden eine Gebühr an die Gema entrichtet werden?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.01.2010 21:41:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen nur dann Gebühren an die GEMA bezahlen, wenn die Gebührenzahlung des Senders an die GEMA die Ausstrahlung der Musik als Hintergrundmusik im Internet durch Dritte nicht abdeckt.
Ich rege daher an, bei dem Sender schriftlich nachzufragen, inwieweit er das Recht hatte, das Recht zur Nutzung der Musik als Hintergrundmusik für den TV-Clip zur Ausstrahlung im Internet durch Dritte an Sie weiterzugeben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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