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Frage geschrieben am 19.05.2007 11:12:00

Videoüberwachung Stellplatz

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3424
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

an meinem PKW wurde eine Sachbeschädigung von Unbekannten vorgenommen.
Um mein Auto zu schützen, habe ich nun eine Außenkamera installiert. Zuerst hatte ich nur meinen Carportanteil überwacht, wo ich aber auch meine Nachbarn beim Ein/Ausparken sehen konnte. Diese fühlten sich in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Also habe ich mein Auto vor das Haus, auf dem zu meiner Wohnung gehörenden Privatparkplatz, gestellt und die Kamera so positioniert, sodass ich nur mein Auto sehe. Dahinter befindet sich ein Wall mit Hecke und das Gebiet vor dem Auto (Gehweg am Haus) kann ich aufgrund der Dachschräge nicht sichtbar machen. Ich habe also nur meinen Parkplatz im Visier, wo niemand weiter was zu suchen hat und kein Durchgangsverkehr stattfindet. Zudem liegt der Parkplatz am Ende einer Sackgasse/Spielstrasse, wo weder Fußgänger entlang gehen noch Fahrzeuge fahren.

Nun stören sich die Nachbarn immer noch an der Kamera, obwohl ich nur mein Auto sehe und nicht die Nachbarn.
Welche Handhabe / Rechte habe ich/meine Nachbarn und wiegt eine Beleidigung „stück sch**ße“ und das Duzen schwerer/gleich? Denn dieses bekam ich zu hören.

Auf Antwort bin ich gespannt.

Vielen Dank


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.5.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.05.2007 11:45:06
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern in der Tat nur Ihr Parkplatz im Bereich der Kamera ist und auch nur dieser gefilmt wird, liegt dann KEINE Verletzung fremden Persönlichkeitsrechtes vor und die Nachbarn haben keine rechtliche Handhabe gegen Sie.

Gleichwohl sollten Sie noch mit einem Aufkleber deutlich machen, dass Ihr Parkplatz videoüberwacht ist, so dass es dann -zumindest rechtlich- keine Probleme gibt.


Das "Duzen" stellt keine strafrechtlich relevante Beleidigung dar (Ausnahmen gab es bei einigen Gerichtsurteilen nur gegenüber Polizeibeamten); das "Stück Sch... allerdings sehr wohl, wobei ich hier nicht dazu raten würde, dieses weiter zu verfolgen. Nicht nur, dass das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird, auch wird die Situation dadurch sicherlich eskalieren, ohne dass Sie einen bestimmten Erfolg erreichen können.

Hier hilft nur noch das Gespräch mit den Nachbarn; Bilder des beschädigten Wagen müssten eigentlich auch diese "hellhörig" machen, da ggfs. deren Wagen das nächste "Opfer" werden könnte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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