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Mein 12 jähriger Enkel hat vermutlich in Unkenntnis einen e-mail
Vetrag bei EVERYGAME abgeschlossen angeblich v.26.03.2007 von meinem PC! Eine Rechnung kam nie, auf eine "Letzte Mahnung" v. 01.6..07 habe ich nicht reagiert, weil er meinte, er habe
a l l e s gelöscht! Jetzt bekommt er am 8.10.07 die "letzte" außergerichtliche Zahlungsaufforderung der Anwaltskanzlei Hoeller, Inkassodezernat, Meckenheimer Allee 82, 53115 Bonn,
"Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung der Rechnung der Fa. NetContent Ltd. mit der Forderungsaufstellung beg. v. 26.03.07 € 59,95 zzgl. Mahn- Anwaltskosten, Zinsen bis z.8.10. € 89,96. Soll ich die Rechnung jetzt begleichen oder gehe ich damit noch weitere Verpflichtungen ein? Ich habe keine Vetragslänge, nichts. Wie soll ich mich verhalten? Danke für Ihre Antwort.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.10.2007 09:08:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Ihr Sohne konnte ohne Genehmigung Ihrerseits gar keinen Vertrag abschließen. Durch nicht-erteilen der Zustimmung ist der Vertrag unwirksam.
Darüber hinaus müsste der Anspruchssteller überhaupt den Vertragsschluss beweisen. Allein das dürfte schon problematisch sein.
Teilen Sie dem Anwalt mit, dass es bereits am Vertragsschluss fehlt und verweigern Sie vorsorglich und hilfsweise die Genehmigung.
Einen Zahlungsanspruch vermag ich momentan nicht zu erkennen, in aller Regel werden derartige Ansprüche auch nicht gerichtlich weiterverfolgt.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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