Verzug in Lieferung um 4 Wochen. Höhe der Aufwandsentschädigung
Sehr geehrter Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
ich möchte gerne in Erfahrung bringen welche Rechte ich als Käufer bei einem Lieferverzug von 4 Wochen habe.
Konkret geht es um eine Küche in Höhe von 3100Euro, welche mit 4 Wochen Verzug geliefert wurde und ich möchte einen adäquaten Preisnachlass vom Auftragnehmer.
Ich habe beim Einrichtungshaus K. in Neuss am 19.08.10 (KW33) die Auftragserteilung meiner Küche über Euro 3100 erteilt. Darin fixiert der Liefertermin KW37.
In der KW 37 habe ich mehrere Anrufe im Einrichtungshaus K. getätigt, ohne genau Info über den Liefertermin.
Am 23.09.2010 (KW38) bekam ich die mündlich Information vom Verkäufer lediglich die Spüle fehle. Besagte Rückinfo zur Auslieferung blieb aus. Drei Besuche vor Ort und etliche Telefonate (>20) waren notwendig um zu erfahren, dass am 02.10.2010 (KW39) der Liefertermin vom Einrichtungsleiter zugesagt wird, leider eine Falschaussage, denn der blieb aus.
Am 04.10.2010 habe ich meinem Unmut schriftlich fixiert und per Email/Fax/Post an die Geschäftsführung und Vertriebdirektkontakt gerichtet. Darin grob kalkuliert dass die Aufwandsentschädigung durch fehlende Küche (also Auswärtsessen) für 3-4 Wochen bei ~400Euro liegt. Auch mit dem Hinweis "Leistungsstörung im Kaufvertrag durch Verzug ³³286". Zudem setzte ich eine Lieferfrist bis 07.10.10, kurzfristig da die Lieferung bis Ende der Woche seit 23.9.10 zugesagt wurde.
Daraufhin erhielt ich noch am 04.10.10 die Info, dass die Auslieferung am 08.10.10 (KW40) geplant sei und sie damit meiner Fristsetzung widersprechen. Zusätzlich teilte man mir schriftlich mit, dass man sich nach erfolgreicher Auftragsabwicklung bzgl. einer Entschädigung mit mir in Verbindung setzt.
Die Küche wurde dann am 08.10.10 (letzter Arbeitstag der KW40) geliefert und aufgebaut.
Vereinbart war die Zahlung bei Auslieferung, ich unterschrieb den Überweisungsträger am 08.10.2010 in Höhe von 3190,90 (90,90 Kleinmaterial) trotz ungutem Gefühl.
Am darauf folgenden Montag sprach man mir auf die mailbox, dass der Kundendiensttechniker den Überweisungsträger verloren hat.
Ich hoffte auf Zustellung einer neuen Rechnung, bzw. Auffindung des Überweisungsträgers mit meinen Kontodaten (persönliche Daten). Da wieder nichts passierte schrieb ich am 13.10.2010 erneut per Email und postalisch an die Geschäftsführung und Vertriebdirektkontakt mit der Aufforderung die zugesagte Entschädigung einzureichen.
Am 16.10.10 erhielt ich einen Warengutschein in Höhe von Euro 150 und die Ablehnung meines geforderten Preisnachlasses. Damit bin ich natürlich nicht einig, ich weigere mich einen erneuten Einkauf bei Einrichtungshaus K. zu tätigen.
Heute am 18.11.10 erhielt ich eine Zahlungsaufforderung des Gesamtbetrages in Höhe von 3190,90 mit der Fristsetzung bis 30.11.10, ohne jemals eine Erstrechnung nach dem fremdverschuldeten Verlust, des Überweisungsträgers erhalten zu haben.
Ich bin unsicher wie ich nun reagieren soll, ich möchte unbedingt einen angemessenen Preisnachlass, keinen Warengutschein.
Bitte um Hilfe, Danke
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