Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema China.
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich bin als Kleinunternehmer tätig (ich bin im modellbausektor).
Meine Waren beziehe ich aus China per Paketdienst.
Die Abwicklung bzw Zollabfertigung übernimmt der GDSK hier in Deutschland und mir wird die Ware dann per GLS zugestellt.
Ab und an kommt es vor das Waren nicht verzollt werden, weil der Versender einen falschen Wert in den Lieferpapieren angibt und somit die Ware vom Wert her nicht verzollt werden muss.
Nun ist es mir im Ende Januar blöderweise passiert, dass ich solch ein paket vergessen habe zu Verzollen. Der Wert beträgt ca 700 Euro. Die Rechnung liegt mir ja vor. Zollabgaben wären dann ca 170 €
Es steht außer Frage das ich die Ware nachverzollen muss.
Nur wie geht man bei so etwas am besten vor?
Ich meine wenn ich mit der Rechnung jetzt zum Zollamt fahre und erzähle denen die Geschichte, kann ich dann gleich mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen?
Was ich noch als Problem sehe ist das Paket ist geöffnet worden und die Ware schon ausgepackt. Somit kann ich ja keine unversehrtes Paket mehr vorweißen.
Mit freundlichen Grüßen
P.M
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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